Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030283 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 10.09.2016 00:01 bis Di 27.09.2016 22:00
- Abmeldung bis So 16.10.2016 23:59
Details
max. 85 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 12.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 19.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 09.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 16.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 23.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 30.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 07.12. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 14.12. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 11.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 18.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Inhalte der LV (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit online gestellt. Die TeilnehmerInnen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und besprechen diese in der LV gemeinsam mit dem Leiter. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.Weitere Informationen finden Sie unter http://strafrecht.univie.ac.at/team/reindl-krauskopf-susanne/zotter-angelika/.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte die erste Klausur negativ ausfallen oder nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ersatzklausur. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausur erforderlich.Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach mündlicher Mitarbeit:- 0 Mitarbeitsplus verschlechtern die Note um einen Grad.
- Bei 1 bis 5 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 6 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Klausurnote um einen Grad.
- Bei 1 bis 5 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 6 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Klausurnote um einen Grad.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht (2mal unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt). Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung, um Studierenden auf der Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen (auch für das Weiterrücken ist Anwesenheit in der 1. Einheit Grundvoraussetzung!).
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte).
Literatur
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unterhttp://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15