Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030283 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 85 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 12.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 19.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 09.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 16.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 23.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 30.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 07.12. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 14.12. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 11.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 18.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Inhalte der LV (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit online gestellt. Die TeilnehmerInnen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und besprechen diese in der LV gemeinsam mit dem Leiter. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.

Weitere Informationen finden Sie unter http://strafrecht.univie.ac.at/team/reindl-krauskopf-susanne/zotter-angelika/.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte die erste Klausur negativ ausfallen oder nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ersatzklausur. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausur erforderlich.

Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach mündlicher Mitarbeit:

- 0 Mitarbeitsplus verschlechtern die Note um einen Grad.
- Bei 1 bis 5 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 6 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Klausurnote um einen Grad.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht (2mal unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt). Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung, um Studierenden auf der Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen (auch für das Weiterrücken ist Anwesenheit in der 1. Einheit Grundvoraussetzung!).

Prüfungsstoff

Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte).

Literatur

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter

http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15