Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030284 KU Eisenbahnregulierungsrecht (2018W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 09.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Dienstag 16.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Dienstag 23.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Dienstag 30.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Dienstag 06.11. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In dieser Lehrveranstaltung werden die rechtlichen Grundlagen der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrsmarkts besprochen. Dabei werden zunächst die unionsrechtlichen und innerstaatlichen Rechtsgrundlagen dargestellt. Anschließend werden die materiell-rechtlichen Vorschriften hinsichtlich des Netzzugangsrechts zur Eisenbahninfrastruktur, der Entgeltregulierung am Eisenbahnverkehrsmarkt, der Entflechtung der Eisenbahninfrastrukturbetreiber, der Vergabe von öffentlichen Verkehrsdienstleistungen, der Interoperabilität und des Rechtsschutzes besprochen.

Die Inhalte der Lehrveranstaltung werden anhand einer Präsentation durch den Lehrveranstaltungsleiter dargestellt. Diese wird den Studierenden im Voraus auf Moodle zur Verfügung gestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Ein wesentlicher Bestandteil der Lehrveranstaltung ist die Mitarbeit der Studierenden. Fragen und Beiträge der Studierenden im Rahmen der Diskussion sind ausdrücklich erwünscht.

Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, die durch den Lehrveranstaltungsleiter vorgetragenen Inhalte anhand von Fällen aus der Praxis in Form eines Referats zu erörtern.

In der letzten Einheit findet eine Endklausur statt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Ein einmaliges Fernbleiben kann entschuldigt werden.

Die Gesamtnote setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
  1. Mitarbeit (12 %);
  2. Referat (20%)
  3. Endklausur (68 %)

Für sinnvolle Wortmeldungen, Fragen und Diskussionsbeiträge können insgesamt 4 Mitarbeitspunkte gesammelt werden (jeweils höchstens einen Mitarbeitspunkt pro Einheit).

Die Referate der Studierenden sollten jeweils nicht länger als 10 Minuten dauern und eine PowerPoint-Präsentation sowie ein einseitiges Handout umfassen.

Die Endklausur findet in der letzten Einheit statt und dauert maximal 60 Minuten.

Prüfungsstoff

Alle in der Lehrveranstaltung besprochenen Inhalte.

Literatur

Schneider, Regulierungsrecht der Netzwirtschaften (2013);
Segalla, Offener Netzzugang im Schienenverkehr (2002);
Zellhofer, Der Wettbewerb auf den Europäischen Schienenverkehrsmärkten (2003);
Catharin/Gürtlich, Eisenbahngesetz (3. Auflage, 2015) §§ 54 ff.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15