Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030284 KU Eisenbahnregulierungsrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Di 02.10.2018 23:59
- Abmeldung bis Di 09.10.2018 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 09.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 16.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 23.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 30.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 06.11. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In dieser Lehrveranstaltung werden die rechtlichen Grundlagen der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrsmarkts besprochen. Dabei werden zunächst die unionsrechtlichen und innerstaatlichen Rechtsgrundlagen dargestellt. Anschließend werden die materiell-rechtlichen Vorschriften hinsichtlich des Netzzugangsrechts zur Eisenbahninfrastruktur, der Entgeltregulierung am Eisenbahnverkehrsmarkt, der Entflechtung der Eisenbahninfrastrukturbetreiber, der Vergabe von öffentlichen Verkehrsdienstleistungen, der Interoperabilität und des Rechtsschutzes besprochen.Die Inhalte der Lehrveranstaltung werden anhand einer Präsentation durch den Lehrveranstaltungsleiter dargestellt. Diese wird den Studierenden im Voraus auf Moodle zur Verfügung gestellt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Ein wesentlicher Bestandteil der Lehrveranstaltung ist die Mitarbeit der Studierenden. Fragen und Beiträge der Studierenden im Rahmen der Diskussion sind ausdrücklich erwünscht.Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, die durch den Lehrveranstaltungsleiter vorgetragenen Inhalte anhand von Fällen aus der Praxis in Form eines Referats zu erörtern.In der letzten Einheit findet eine Endklausur statt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Ein einmaliges Fernbleiben kann entschuldigt werden.Die Gesamtnote setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- Mitarbeit (12 %);
- Referat (20%)
- Endklausur (68 %)
Prüfungsstoff
Alle in der Lehrveranstaltung besprochenen Inhalte.
Literatur
Schneider, Regulierungsrecht der Netzwirtschaften (2013);
Segalla, Offener Netzzugang im Schienenverkehr (2002);
Zellhofer, Der Wettbewerb auf den Europäischen Schienenverkehrsmärkten (2003);
Catharin/Gürtlich, Eisenbahngesetz (3. Auflage, 2015) §§ 54 ff.
Segalla, Offener Netzzugang im Schienenverkehr (2002);
Zellhofer, Der Wettbewerb auf den Europäischen Schienenverkehrsmärkten (2003);
Catharin/Gürtlich, Eisenbahngesetz (3. Auflage, 2015) §§ 54 ff.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15