Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030286 PUE Falllösungstechnik im Bürgerlichen Recht (auch für FÜM II) (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von So 10.03.2024 00:01 bis Mi 01.05.2024 23:59
- Abmeldung bis Mo 13.05.2024 23:59
Details
max. 118 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 13.05. 18:00 - 22:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.05. 18:00 - 22:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 03.06. 09:00 - 13:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In dieser prüfungsvorbereitenden Übung werden Studierenden Techniken zum Lösen von anspruchsvollen Fällen auf FÜM II-Niveau nähergebracht. Mithilfe von ausführlichen Lösungsschemata soll das Lösen von Fällen in den Kernbereichen des Zivilrechts trainiert werden. Das Ziel der Lehrveranstaltung ist die Vermittlung von fortgeschrittenen Kompetenzen im Bereich der Falllösung. Fortgeschrittene Kenntnisse des materiellen Rechts auf Basis der untenstehenden Lernbehelfe werden vorausgesetzt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Eine Online-Klausur/Hausarbeit bzw Mitarbeit
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Leistung wird durch eine Online-Klausur/Hausarbeit bzw Mitarbeit erbracht. Im Zuge der Online-Klausur/Hausarbeit müssen die Studierenden ihr erlerntes Wissen durch Verwendung der Lösungsschemata bei der Lösung eines Falles, der online auf Moodle bereitgestellt wird, anwenden.Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung wird mit + (positiv absolviert) oder - (negativ absolviert/nicht absolviert) bewertet. Zur positiven Beurteilung ist die pünktliche Absolvierung der Online-Klausur/Hausarbeit bzw Mitarbeit unerlässlich.Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, muss mindestens eine der zwei Teilleistungen (Hausarbeit/Klausur, Mitarbeit) positiv erbracht werden. Die Mitarbeit wird positiv beurteilt, wenn mindestens ein qualitativer Beitrag erbracht wurde. Jede/r Teilnehmende hat selbst darauf zu achten, dass seine/ihre mündliche Mitarbeit in Form eines Plus vermerkt wird.
Prüfungsstoff
Materialien auf Moodle (Power-Point-Folien, Auszüge aus der Literatur)
Literatur
Gesetzesausgabe in der jeweils aktuellen Fassung. Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem Aushang des Instituts unter diesem Link: https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Ma__rz_2024.pdf
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 24.05.2024 08:05