Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030296 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2017W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 10.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 31.10. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 07.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 14.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 28.11. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 05.12. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.12. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 09.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 16.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 23.01. 10:00 - 11:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Pflichtübung dient der Vorbereitung auf die Modulprüfung. Die Studierenden sollen durch das Lösen von Übungsfällen ein arbeitsrechtliches Problemverständnis entwickeln. Am Ende der LV sollen die Teilnehmer/innen Probleme selbständig erkennen, analysieren und dogmatisch nachvollziehbar lösen können.
VORBEREITUNG von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion, tlw Wiederholung des Stoffes aus der Vorlesung.
Der Name "Übung" ist nicht zufällig gewählt, also bereiten Sie sich auf die einzelnen Stunden vor, sonst ist das Ganze sinnlos.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei Klausuren und mündliche MITARBEIT. Für eine positive Beurteilung ist die Teilnahme an beiden Klausuren erforderlich. Die erste Klausur dauert 45 min., die zweite 60 min.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anmeldung und Zulassung:
1. Eine nachträgliche Aufnahme in die Übung ist nicht möglich.
2. Ein Tausch zwischen Übungen ist nicht möglich.
3. Wer der ersten Stunde unentschuldigt fernbleibt, wird abgemeldet.
4. Wer angemeldet und in der ersten Stunde anwesend ist, wird benotet.

Beurteilung:
Der Anteil der einzelnen Leistungen an der Gesamtnote beträgt für die erste Klausur 30 %, für die zweite Klausur 50 % und für mündliche MITARBEIT 20 %. Schenken Sie die 20 % für die Mitarbeit nicht her, sie werden Ihnen am Ende vielleicht auf eine positive/bessere Note fehlen!

Prüfungsstoff

Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Grundlagen des Sozialrechts

Literatur

Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I (9. Auflage, 2015)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (9. Auflage, 2015)
Die für die Übung notwendige Literatur wird in der ersten Stunde besprochen! Davor müssen sich die Studierenden noch keine Bücher kaufen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15