Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030296 UE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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DIGITAL
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2021 00:01 bis Mo 22.02.2021 23:59
- Abmeldung bis Fr 12.03.2021 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 09.03. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 16.03. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 23.03. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 13.04. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 20.04. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 27.04. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 04.05. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 11.05. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 18.05. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 01.06. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 08.06. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 15.06. 10:00 - 11:30 Digital
- Dienstag 22.06. 10:00 - 11:30 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren, Mitarbeit. Bei den Klausuren darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für den positiven Abschluss der LV ist ein positiver Notendurchschnitt bei den Klausuren erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.
Prüfungsstoff
Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Literatur
Mazal, Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 11. Aufl. (2020)
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021) - erscheint demnächst
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021) - erscheint demnächst
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV.