030296 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2022W)
Block-LV Februar
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 20.12.2022 00:01 bis Di 10.01.2023 23:59
- Abmeldung bis Mi 01.02.2023 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 01.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 02.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 03.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 06.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 10.02. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 13.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 16.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 17.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 20.02. 10:00 - 11:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren (Zwischen- und Endklausur), Mitarbeit. Bei der Klausur darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Übung findet (voraussichtlich) in Präsenz statt. Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.
Prüfungsstoff
Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Literatur
Marhold/Brameshuber/Friedrich, Österreichisches Arbeitsrecht, 4. Auflage (2021)
Mazal, Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 11. Auflage (2020)
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Mazal, Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 11. Auflage (2020)
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 02.01.2023 12:28
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der LV.