Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030313 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2022S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 07.02.2022 00:01 bis Mo 21.02.2022 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2022 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 15.03. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Donnerstag 17.03. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 22.03. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 29.03. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 05.04. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Freitag 29.04. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 03.05. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 10.05. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 17.05. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 24.05. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Dienstag 31.05. 10:00 - 11:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Freitag 10.06. 09:00 - 10:30 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:
1. Mündliche Mitarbeit
2. Zwischenklausur (29.4.2022)
3. Endklausur zum Gesamtstoff der UE (10.6.2022)
Bei der Klausur ist das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt und erforderlich.
1. Mündliche Mitarbeit
2. Zwischenklausur (29.4.2022)
3. Endklausur zum Gesamtstoff der UE (10.6.2022)
Bei der Klausur ist das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt und erforderlich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der Übung zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges (und mit Entschuldigung aus wichtigen Gründen auch zweimaliges) Fehlen wird toleriert. Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nichterscheinen führt zum Verlust des UE-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung).
Der Beurteilungsmaßstab setzt sich wie folgt zusammen:
1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (10%, pro Einheit exklusive der Klausureinheiten kann 1% gesammelt werden)
2. Zwischenklausur (45%)
3. Endklausur (45%)
Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.
Der Beurteilungsmaßstab setzt sich wie folgt zusammen:
1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (10%, pro Einheit exklusive der Klausureinheiten kann 1% gesammelt werden)
2. Zwischenklausur (45%)
3. Endklausur (45%)
Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.
Prüfungsstoff
Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Literatur
Aktuelle Lehrbücher zum österreichischen Arbeitsrecht und Sozialrecht, etwa
Marhold/Brameshuber/Friedrich, Österreichisches Arbeitsrecht, 4. Auflage (2021),
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020) und Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021),
Pfeil/Auer-Mayer, Österreichisches Sozialrecht, 13. Auflage (2021),
Tomandl, Grundriss des österreichischen Sozialrechts, 7. Auflage (2019),
Resch, Sozialrecht, 8. Auflage (2020)
Diese Literaturangaben stellen rein eine Empfehlung dar, es kann auch mit anderen Werken gearbeitet werden.
Kodex (Studienausgabe) Arbeitsrecht in aktueller Auflage,
Kodex (Studienausgabe) Sozialrecht
Empfohlen werden zusätzliche Casebooks zur selbständigen Übung von Fällen:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch. Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Mazal (Hrsg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 11. Auflage (2020)
Marhold/Brameshuber/Friedrich, Österreichisches Arbeitsrecht, 4. Auflage (2021),
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 11. Auflage (2020) und Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 11. Auflage (2020),
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021),
Pfeil/Auer-Mayer, Österreichisches Sozialrecht, 13. Auflage (2021),
Tomandl, Grundriss des österreichischen Sozialrechts, 7. Auflage (2019),
Resch, Sozialrecht, 8. Auflage (2020)
Diese Literaturangaben stellen rein eine Empfehlung dar, es kann auch mit anderen Werken gearbeitet werden.
Kodex (Studienausgabe) Arbeitsrecht in aktueller Auflage,
Kodex (Studienausgabe) Sozialrecht
Empfohlen werden zusätzliche Casebooks zur selbständigen Übung von Fällen:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch. Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Mazal (Hrsg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 11. Auflage (2020)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27
Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Die Vorbereitung der Fälle erfolgt durch die Studierenden zu Hause im Vorfeld der jeweiligen Einheit. Die Übung dient schließlich der gemeinsamen Falllösung und Diskussion.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Übung sind die Studierenden in der Lage, arbeits- und sozialrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Fachleuten als kompetente Gesprächspartner aufzutreten.