Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030313 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Dienstag 11.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 18.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 25.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 01.04. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 08.04. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 29.04. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 06.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 13.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 20.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 27.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 03.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 10.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 17.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Übung dient der schwerpunktmäßigen Vorbereitung auf die Modulprüfung. Die Studierenden sollen durch das Lösen von Übungsfällen ein arbeitsrechtliches Problemverständnis sowie praxisorientierte Lösungsansätze entwickeln.Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt nach einer kurzen theoretischen Einführung in den jeweiligen Themenbereich anhand der Lösung praktischer Fallbeispiele unter Berücksichtigung von aktuellen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Die Vorbereitung der Fälle erfolgt durch die Studierenden zu Hause im Vorfeld der jeweiligen Einheit. Die Übung dient schließlich der gemeinsamen Falllösung und Diskussion.Nach dem erfolgreichen Abschluss der Übung sind die Studierenden in der Lage, arbeits- und sozialrechtliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren, konkrete Fallbeispiele anhand von Gesetzestexten eigenständig zu lösen und in Diskussionen mit Expert*innen als kompetente Gesprächspartner*innen aufzutreten.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:1. Mitarbeit (10 Punkte)
2. Zwischenklausur (45 Punkte) - 6.5.2025
3. Endklausur (45 Punkte) - 17.6.2025Bei der Klausur ist das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt.
2. Zwischenklausur (45 Punkte) - 6.5.2025
3. Endklausur (45 Punkte) - 17.6.2025Bei der Klausur ist das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der Übung zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Auf Grundlage von § 10 des Satzungsteils "Studienrecht" der Universität Wien (https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/) gilt in allen Übungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht folgende einheitliche Vorgangsweise hinsichtlich der Mindestanwesenheit: Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal zweimal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als zwei Einheiten (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes möglich.Der Beurteilungsmaßstab setzt sich wie folgt zusammen:
1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (10 Punkte)
2. Zwischenklausur (45 Punkte)
3. Endklausur (45 Punkte)Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.
1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (10 Punkte)
2. Zwischenklausur (45 Punkte)
3. Endklausur (45 Punkte)Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.
Prüfungsstoff
Die Themenbereiche, die in der UE besprochen wurden, ergänzt durch die angegebene Literatur.
Literatur
Übungsfälle werden auf Moodle hochgeladen.Zur Vorbereitung benötigen Sie aktuelle Lehrbücher zum österreichischen Arbeitsrecht und Sozialrecht, etwaMarhold/Brameshuber/Friedrich, Österreichisches Arbeitsrecht, 4. Auflage (2021)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 12. Auflage (2023)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 12. Auflage (2023)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Resch, Sozialrecht, 9. Auflage (2023)Kodex (Studienausgabe) Arbeitsrecht,
Kodex (Studienausgabe) Sozialrecht in jeweils aktueller AuflageEmpfohlen werden zusätzliche Übungsbücher:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Niksova (Hrsg), Casebook Arbeitsrecht und Sozialrecht, 12. Auflage (2024)
Kietaibl, Arbeitsrecht I, 12. Auflage (2023)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 12. Auflage (2023)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
Resch, Sozialrecht, 9. Auflage (2023)Kodex (Studienausgabe) Arbeitsrecht,
Kodex (Studienausgabe) Sozialrecht in jeweils aktueller AuflageEmpfohlen werden zusätzliche Übungsbücher:
Brameshuber/Kóvacs (Hrsg), Übungsbuch Österreichisches Arbeitsrecht (2019)
Niksova (Hrsg), Casebook Arbeitsrecht und Sozialrecht, 12. Auflage (2024)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 30.01.2025 11:45