Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030317 KU Genderbezüge in der Kriminologie (2015S)
gilt als LV für das Spezialisierungs-EC Strafrecht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Mit der Anmeldung auf Moodle sind Sie automatisch in die LV aufgenommen.
- Dienstag 10.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.03. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.04. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.05. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.06. 13:30 - 16:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.06. 13:30 - 15:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 07.07. 13:30 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Benotung erfolgt auf der Basis der Leistung beim Referat oder bei der schriftlichen Prüfung, die durch Mitarbeitspunkte aufgebessert werden kann. Zwei Wortmeldungen in der mündlichen Diskussion oder auf der Lernplattform sind erforderlich, um überhaupt die Lehrveranstaltung abschließen zu können; es gilt Anwesenheitspflicht!
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Der Stoff wird anhand von Vorträgen der Lehrveranstaltungsleiterin und Referaten der Studierenden über eingegrenzte und zur Verfügung gestellte Materialien erarbeitet. Ein bis zwei Gastvortragende aus der Praxis runden das Angebot ab.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Einen wichtigen Schwerpunkt bilden hier natürlich die bereits angesprochenen Sexualdelikte. Die Entwicklung der einschlägigen Straftatbestände, von der Vergewaltigung bis zum neu formulierten Tatbestand der sexuellen Belästigung, spiegelt deutlich den wachsenden Einfluss der feministischen Sichtweise wider. Aber auch der Problemkreis Kindesmissbrauch soll erörtert werden. Hier scheinen zwar in der Statistik fast ausschließlich männliche Tatverdächtige und Verurteilte auf, ich möchte aber auch die meist strafrechtlich nicht relevante aber kriminologisch sicher bedeutsame Rolle der an der Tat nicht unmittelbar Beteiligten männlichen und weiblichen Bezugspersonen der Opfer erörtern, die bisweilen gar nicht oder erst viel zu spät die von dem Kind oder Jugendlichen ausgesandten Alarmsignale richtig deuten.Zu dem Themenschwerpunkt Gewalt in der Familie wird nicht nur die kriminologische und gesellschaftspolitische Dimension dieses nach wie vor meist im Dunkelfeld bleibenden Phänomens dargestellt, sondern es werden auch die rechtlichen und faktischen Möglichkeiten der Prävention und Reaktion, allen voran die beiden Gewaltschutzgesetze, erörtert. In diesem Zusammenhang soll auch ein aktuelles Gesetzesvorhaben diskutiert werden, das auf eine adäquate tatbestandsmäßige Erfassung wiederholter Gewalttaten im Familienkreis abzielt. Die Praxis hat nämlich gezeigt, dass die Aburteilung einzelner angezeigter Gewalthandlungen in der Regel nicht dem sozialen Unwert von systematisch ausgeübter Gewalt in der Familie gerecht werden kann. Die typischerweise vom Täter finanziell , sozial und/oder psychisch abhängigen Opfer, meist Frauen und Kinder, erleiden je nach der Dauer des Gewaltverhältnisses oft massive psychische und physische Beeinträchtigen, die weit über die typischen Tatfolgen leichter Körperverletzungen hinausgehen.