Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030320 KU Neue Technologien: Im Konflikt zwischen Recht und technischer Realität (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 20.02.2024 12:00 bis Mi 13.03.2024 23:59
- Abmeldung bis Do 14.03.2024 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 14.03. 14:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 11.04. 14:30 - 17:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 18.04. 14:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 25.04. 14:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 16.05. 14:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 23.05. 14:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 06.06. 14:00 - 16:30 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Donnerstag 13.06. 13:30 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 20.06. 14:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Aktive Teilnahme, Take Home Exam über einen praxisnahen Fall.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Beurteilungsgrundlage ist das Take Home Exam.
Prüfungsstoff
Vortrag und Diskussion.
Literatur
Studienunterlagen werden den Studierenden im Moodle zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 12.03.2024 15:05
2) Es werden neue Systeme gebaut, weil es einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedarf gibt, dabei wird indirekt wichtiges Recht gebrochen, weil es die Auftragnehmer nicht wissen oder schlicht nicht ausreichend bedenken, was der Effekt einer massenhaften Nutzung ist. Google weiß viel, wahrscheinlich zu viel, über die Bedürfnisse und Bedürfnis-Pyramide von zu vielen Menschen und der Gesetzgeber hinkt letztlich weit hinterher mit dem “Bändigen” der Effekte in die Richtung von etablierten Bürger- und Konsumentrechten. – Das geht oft nicht tief und erreicht heute nur die Oberfläche. Ebenso passiert Solches regelmäßig mit Hypes, z.B.im Bereich Energie & Umwelt.
3) Es entsteht früher oder später der Bedarf eines anführenden Leitsystems oder Benchmarks, das demonstriert, wie die neue Technologie zu machen wäre und wie ein organisch dazu passendes System auszuschauen hat (oder umgekehrt), sodass alle Systeme dieser “Bauklasse” nicht unterhalb des Benchmarks zu landen kommen. Ein gutes Beispiel in Österreich ist/war z.B. die Implementierung der nachweislich blinden Durchlaufstelle der Vorratsdatenspeicherung (die im Rahmen der LVA auch als Beispiel dekliniert wird)Spezifische, aktuelle Schwerpunktthemen werden von Fachexperten in den jeweiligen Bereichen präsentiert, und die rechtlichen sowie technischen Implikationen werden interaktiv diskutiert. Studierende sollen dadurch einen realen Einblick in aktuelle Problemstellungen erhalten und lernen, diese interdisziplinär zu diskutieren und zu lösen.Die geplanten Vertiefungen für dieses Semester umfassen u.a.: DSGVO, Datenschutz trotz und durch Blockchain-Technologie, IT-Architektur folgt Recht, Recht folgt Architektur sowie die kommende EU-Polizeiauskunft.Die Lehrveranstaltung schließt mit einer Diskussionsrunde mit Rechts- und Technik-Experten, die an der Naht aktiv tätig sind und einer Take-Home-Klausur ab, die sich mit einem praxisnahen Fall befasst. Dabei können alle Unterlagen des Technologierechtsmoduls verwendet werden.