Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030326 UE Übung aus öffentlichem Recht (FÜM III) (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Fr 20.09.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines Grundes nicht erschienen sind, werden abgemeldet. Die freiwerdenden Plätze werden an Personen auf der Warteliste vergeben.
- Freitag 11.10. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 18.10. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 25.10. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 08.11. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 15.11. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 22.11. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 29.11. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 06.12. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 13.12. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 10.01. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 17.01. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 24.01. 11:00 - 12:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, die Fähigkeit zur selbständigen Lösung komplexer verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Fälle zu schulen und auf die FÜM-III vorzubereiten. Dazu werden Fälle mit steigendem Schwierigkeitsgrad diskutiert, die eine Woche vorher über Moodle abrufbar sind. Grundkenntnisse des Verfassungsrechts werden vorausgesetzt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
2 Klausuren, kontinuierliche Mitarbeit. Als Hilfsmittel dürfen bei Klausuren unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen) verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, muss eine von zwei Klausuren positiv sein. Die Zeugnisnote kann durch die zweite Klausur oder durch dreimalige Mitarbeit verbessert werden.
Prüfungsstoff
Die Stoffabgrenzung richtet sich nach den Empfehlungen des Instituts: https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/
Literatur
Literaturempfehlungen finden Sie auf der Webseite des Instituts, auf den Seiten der jeweiligen PrüferInnen: https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15