Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030329 KU Einführung in das Arbeits- und Sozialrecht für NichtjuristInnen (2016W)
for Non-jurists
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 10.09.2016 00:01 bis Di 27.09.2016 23:59
- Abmeldung bis Fr 07.10.2016 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 11.10. 18:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 18.10. 18:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.10. 18:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 03.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 04.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 08.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 06.12. 18:00 - 20:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziele: Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses; Fähigkeit, arbeits- und sozialrechtliche Probleme selbständig zu erkennen, analysieren und dogmatisch nachvollziehbar zu lösenInhalte: Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts; Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des Arbeits- und SozialrechtsMethoden: Gemeinsames Erarbeitung der zentralen Themen; Problemorientiertes Falllösen der besprochenen Themen in der LV, Diskussion, Gruppenarbeiten; Vorbereiten von Fällen durch die Studierenden zu Hause
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Beurteilung:
- Eine schriftliche Klausur am Ende der Lehrveranstaltung: 90 Minuten; Theorie- und Anwendungsteil; 30 Gesamtpunkte
- Eine Mitarbeitsleistung zählt 0.5 Punkte (Pro Einheit ist ein Mitarbeitsplus möglich)
- Anwesenheit erforderlich
- Unkommentierte Gesetzesausgabe darf bei der Klausur verwendet werden
- Eine schriftliche Klausur am Ende der Lehrveranstaltung: 90 Minuten; Theorie- und Anwendungsteil; 30 Gesamtpunkte
- Eine Mitarbeitsleistung zählt 0.5 Punkte (Pro Einheit ist ein Mitarbeitsplus möglich)
- Anwesenheit erforderlich
- Unkommentierte Gesetzesausgabe darf bei der Klausur verwendet werden
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die schriftliche Klausur muss positiv beurteilt werden. Es müssen daher mindestens 15.5 Punkte bei der schriftlichen Klausur erreicht werden.Eine negative schriftliche Klausur führt auch NICHT durch Mitarbeitsleistungen zu einer positiven Gesamtbeurteilung.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff sind die bis dahin in der LV besprochenen Themengebiete
Literatur
Literaturempfehlung:
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen (9. Auflage 2016).
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen (7. Auflage 2013)
Unkommentierte Gesetzesausgabe aus Arbeits- und Sozialrecht in der jeweils aktuellen Auflage ist von Vorteil.
Brodil/Risak/Wolf, Arbeitsrecht in Grundzügen (9. Auflage 2016).
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen (7. Auflage 2013)
Unkommentierte Gesetzesausgabe aus Arbeits- und Sozialrecht in der jeweils aktuellen Auflage ist von Vorteil.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15