Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030336 PUE Anfängerübung zu den Grundlagen des Europarechts (2024S)
zur Vorbereitung auf die FÜM I, Prüfungtermin April
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 00:01 bis Mo 26.02.2024 23:59
- Abmeldung bis Do 14.03.2024 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 08.04. 10:30 - 13:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 15.04. 10:30 - 13:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 22.04. 10:30 - 13:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 24.04. 10:00 - 12:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I, insbesondere für den Prüfungstermin April 2024.Block-LV im April 2024In der LV werden alle für den europarechtlichen Teil der FÜM1 besonders prüfungsrelevanten Inhalte intensiv erarbeitet und auch anhand von Fällen geübt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden Zeit kein Anspruch auf Vollständigkeit des unterrichteten Stoffes bestehen kann und eine über die Übung hinausgehende, eigenständige Prüfungsvorbereitung ebenfalls erforderlich ist.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle:
Die Note setzt sich aus einem Abschlusstest (Termin wird in der ersten LV-Einheit bekanntgegeben), einer Hausarbeit sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests:
Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Farbliche Hervorhebungen und Artikelverweise sind grundsätzlich zulässig. Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (z.B. Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (z.B. Nichtigkeitsklage).
Die Note setzt sich aus einem Abschlusstest (Termin wird in der ersten LV-Einheit bekanntgegeben), einer Hausarbeit sowie der laufenden Mitarbeit in der LV zusammen.
Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests:
Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Hinweis hinsichtlich der Markierung des Gesetzestextes:
Farbliche Hervorhebungen und Artikelverweise sind grundsätzlich zulässig. Markierungen (Anstreichungen, Unterstreichungen, Symbole etc.) sind dann unzulässig, wenn sie offenkundig nur der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Das Einlegen von Post-its ist erlaubt, die Post-its dürfen aber nur mit Verweisen auf die jeweilige Vertragsbestimmung (z.B. Art 263 AEUV) beschriftet sein, nicht jedoch mit Überschriften oder Stichworten (z.B. Nichtigkeitsklage).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind durch Absolvierung eines Tests, Erstellung einer Hausarbeit sowie durch entsprechende Mitarbeit während der jeweiligen Einheiten zu erreichen.
Außerdem besteht in der LV grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
Außerdem besteht in der LV grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
Prüfungsstoff
Alle prüfungsrelevanten Bereiche des formellen und materiellen Europarechts; Übung auch anhand von Fällen.
Literatur
Empfohlen wird:
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 4. Aufl., 2023
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu oben!
Weiterführende Literatur (optional):
Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl., 2019)
Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
Thiele, Europarecht (18. Aufl.)
Berger, Einführung in ausgewählte Kapitel des Europarechts (2021)
Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 4. Aufl., 2023
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu oben!
Weiterführende Literatur (optional):
Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl., 2019)
Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
Thiele, Europarecht (18. Aufl.)
Berger, Einführung in ausgewählte Kapitel des Europarechts (2021)
Kopetzki/Potocnik-Manzouri/Safron/Tillian/Wieser, Casebook Europarecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Sa 06.04.2024 00:02