Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030339 KU Fernseh- und Radiorecht (2022W)
Rechtsgrundlagen des Hörfunks und der audiovisuellen Mediendienste (innerstaatliche Grundlagen wie ua ORF-G, PrR-G, AMD-G etc. sowie unionsrechtliche Prämissen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 00:01 bis Mo 26.09.2022 23:59
- Abmeldung bis Sa 15.10.2022 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 10.10. 17:30 - 19:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 17.10. 17:30 - 19:30 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 14.11. 17:30 - 20:15 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 05.12. 17:30 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 12.12. 17:30 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 09.01. 17:30 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 16.01. 17:30 - 20:15 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Montag 23.01. 17:30 - 19:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung widmet sich der Darstellung der für Fernsehen, TV on Demand und Radio relevanten verwaltungsrechtlichen Gesetzesmaterien auch anhand praktischer Beispiele vor allem zum Privatradiogesetz, zum Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und zum ORF-Gesetz. Dabei liegt ein Fokus auf den inhaltlichen Anforderungen an Radio- und Fernsehprogramme sowie an TV On Demand. Hinzu tritt die Erörterung der für den "Rundfunkbereich" relevanten Nebengesetze, wie etwa des KommAustria-Gesetzes, des Fernseh-Exklusivrechtegesetzes und des MedKF-TG.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung setzt sich zusammen aus den bei einer schriftlichen Klausur erreichten sowie den durch Mitarbeit (allenfalls in Form von schriftlichen Ausarbeitungen) erworbenen Punkten (im Verhältnis von etwa 80% für die Klausur und 20% Mitarbeit)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
siehe "Art der Leistungskontrolle"
Prüfungsstoff
Die Lehrveranstaltungsinhalte werden mündlich - orientiert an Powerpoint-Präsentationen - vorgetragen und über Moodle ergänzend aufbereitet.
Literatur
Holoubek/Kassai/Traimer, Recht der Massenmedien, 5. Auflage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 11.08.2023 11:26