Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030349 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2013S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

1. Klausur: 4.6.2013, 11.00-12.00, LS 11, gemeinsam mit LV 030242
2. Klausur: 18.6.2013, 11.00-12.00, LS 11, gemeinsam mit LV 030242

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 12.03. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 19.03. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 09.04. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 16.04. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 23.04. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 30.04. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 07.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 14.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 28.05. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 04.06. 11:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Dienstag 11.06. 12:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 18.06. 11:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Grundlagen des Allgemeinen Teils I, sowie die wichtigsten Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mündliche Mitarbeit (mindestens zwei Eintragungen) und die positive Absolvierung einer Klausurarbeit (im Juni werden zwei Klausurentermine angeboten). Eine sehr gute Mitarbeit kann die Endnote verbessern.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Theoretisches Grundwissen vom Allgemeinen Teil I und Besonderen Teil I, das selbständige Lösen von Fällen, sowie das Formulieren von schriftlichen Falllösungen.

Prüfungsstoff

Es werden pro Einheit ein oder mehrere Fälle mit den Teilnehmenden besprochen. Die Vorbereitung der Fälle wird vorausgesetzt, dazu sollten Vorlesungen besucht werden oder die Lehrbücher und das Gesetz herangezogen werden.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15