Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030349 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2013W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

1. Klausur: 7.1.2014
2. Klausur: 21.1.2014, 17.00-18.00, LS 11

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 08.10. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 15.10. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 22.10. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 29.10. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 05.11. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.11. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 19.11. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 26.11. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 03.12. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 10.12. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.12. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 07.01. 16:00 - 17:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Dienstag 14.01. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.01. 16:00 - 17:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Grundlagen des Allgemeinen Teils I, sowie die wichtigsten Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mündliche Mitarbeit (zwei Eintragungen) und die positive Absolvierung einer Klausurarbeit (im Jänner werden zwei Klausurentermine angeboten). Eine sehr gute Mitarbeit kann die Endnote verbessern. Fehlende Mitarbeit verschlechtert die Klausurnote um ein Grad.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Theoretisches Grundwissen vom Allgemeinen Teil I und Besonderen Teil I, das selbständige Lösen von Fällen, sowie das Formulieren von schriftlichen Falllösungen.

Prüfungsstoff

Es werden pro Einheit ein oder mehrere Fälle mit den Teilnehmenden besprochen. Die Vorbereitung der Fälle wird vorausgesetzt, dazu sollten Vorlesungen besucht werden oder die Lehrbücher und das Gesetz herangezogen werden.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15