Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030355 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2024W)
Vorbereitung auf die FÜM III (Jänner)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 01.11.2024 00:01 bis Di 26.11.2024 23:59
- Abmeldung bis Mo 09.12.2024 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Mi 04.12.2024 09:00 - 10:00 (Vorbesprechung)
Mi 11.12.2024 09:00 - 13:00 (1. Klausur)
Mi 18.12.2024 10:30 - 14:00 und 15:30 - 19:00 (Besprechung 1. Klausur)
Mi 15.01.2025 09:00 - 13:00 (2. Klausur)
Mi 22.01.2025 11:00 - 14:30 und 15:30 - 19:00 (Besprechung 2. Klausur)
- Mittwoch 04.12. 09:00 - 10:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Mittwoch 11.12. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 18.12. 10:30 - 14:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 18.12. 15:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 15.01. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- N Mittwoch 22.01. 11:00 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 22.01. 15:30 - 19:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht; alternativ bzw ergänzend RIS-Ausdrücke).
Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht; alternativ bzw ergänzend RIS-Ausdrücke).
Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Bei Absolvierung einer positiven Klausur wird ein positiver Vermerkt (+) ins Sammelzeugnis eingetragen.
Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Angemeldete Studierende, die keine Klausur positiv absolvieren, erhalten einen negativen Prüfungsvermerk (-) im Sammelzeugnis (auch angemeldete Studierende, die keine Klausur mitschreiben).
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Prüfungsstoff
Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III (Jännertermin), die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_staatsrecht/Stoeger/Stoffabgrenzung/Stoffabgrenzung_FUEM_III_Juni_2024.pdf einsehen können.Beachten Sie bitte die Empfehlungen zur Prüfungsvorbereitung: https://staatsrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_staatsrecht/Stoeger/Anhang/Empfehlungen_des_Instituts_zur_Pruefungsvorbereitung-2024.pdf
Insbesondere wird die Lösung ehemaliger FÜM III-Fälle im Eigenstudium empfohlen, etwa unter: https://staatsrecht.univie.ac.at/team/stoeger-karl/bisherige-fuem-iii/
Insbesondere wird die Lösung ehemaliger FÜM III-Fälle im Eigenstudium empfohlen, etwa unter: https://staatsrecht.univie.ac.at/team/stoeger-karl/bisherige-fuem-iii/
Literatur
Die empfohlene Literatur entnehmen Sie bitte https://staatsrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_staatsrecht/Stoeger/Stoffabgrenzung/Stoffabgrenzung_FUEM_III_Juni_2024.pdf
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 23.07.2024 14:45
Ziele: Förderung der Fähigkeit, eine eigene öffentlich-rechtliche Falllösung problembezogen und effizient zu konzipieren; stringenter Aufbau der Lösung; Reproduktion des erworbenen Wissens aus den Stoffgebieten zur FÜM III auf konkrete Fälle.