Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030362 PF Pflichtübung aus Verfassungsrecht (2010W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Behandlung von Fall 1 am Mo, den 11.10.2010

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 11.10. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 18.10. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 25.10. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 08.11. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 15.11. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 22.11. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 29.11. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 06.12. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 13.12. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 10.01. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 17.01. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Behandlung von Fällen aus dem Verfassungsrecht

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei Klausuren und ein weiterer Leistungsnachweis (dh eine qualifizierte mündliche Mitarbeit in Form von 5 „Mitarbeitsplus“). Für ein Zeugnis ist die positive Beurteilung bei zwei Leistungsnachweisen erforderlich (zB zwei positive Klausuren oder eine positive Klausur und positive qualifizierte mündliche Mitarbeit). Im Übrigen dient mündliche Mitarbeit der Verbesserung der Note; für die Zeugnisnote werden alle erbrachten Leistungsnachweise berücksichtigt

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Üben der Fähigkeit, den Lehrstoff fallorientiert anzuwenden; Vorbereitung auf die Diplomprüfung Verfassungsrecht

Prüfungsstoff

Die Falllösung wird unter Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften gemeinsam erarbeitet; die ausreichende Begründung von Lösungen wird geübt.

Literatur

Siehe meinen Aushang zur "Stoffabgrenzung aus Verfassungsrecht" unter www.univie.ac.at/medizinrecht

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15