Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030362 PF Pflichtübung aus Verfassungsrecht (2010W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Behandlung von Fall 1 am Mo, den 11.10.2010
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 18.09.2010 06:00 bis So 03.10.2010 23:59
- Abmeldung bis So 24.10.2010 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 11.10. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 18.10. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 25.10. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 08.11. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 15.11. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 22.11. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 29.11. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 06.12. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 13.12. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 10.01. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 17.01. 16:15 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Behandlung von Fällen aus dem Verfassungsrecht
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei Klausuren und ein weiterer Leistungsnachweis (dh eine qualifizierte mündliche Mitarbeit in Form von 5 „Mitarbeitsplus“). Für ein Zeugnis ist die positive Beurteilung bei zwei Leistungsnachweisen erforderlich (zB zwei positive Klausuren oder eine positive Klausur und positive qualifizierte mündliche Mitarbeit). Im Übrigen dient mündliche Mitarbeit der Verbesserung der Note; für die Zeugnisnote werden alle erbrachten Leistungsnachweise berücksichtigt
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Üben der Fähigkeit, den Lehrstoff fallorientiert anzuwenden; Vorbereitung auf die Diplomprüfung Verfassungsrecht
Prüfungsstoff
Die Falllösung wird unter Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften gemeinsam erarbeitet; die ausreichende Begründung von Lösungen wird geübt.
Literatur
Siehe meinen Aushang zur "Stoffabgrenzung aus Verfassungsrecht" unter www.univie.ac.at/medizinrecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15