030365 SE Seminar zu aktuellen Fragen des Sicherheitspolizeirechts (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 11.02.2025 00:01 bis So 02.03.2025 23:59
- Abmeldung bis So 16.03.2025 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 10.03. 15:30 - 16:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- N Freitag 23.05. 08:30 - 17:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Studierenden sollen die Fähigkeit erlangen, sicherheitspolizeiliche Fragestellungen selbständig aufzuarbeiten, insbesondere auch durch umfassende eigenständige Recherche, sowie sie strukturiert, für alle verständlich und auf den Punkt gebracht wiederzugeben. Die Seminarteilnehmer können eigene Themenvorschläge einbringen, bei der Vorbesprechung werden aber auch Themen vorgeschlagen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Spätestens eine Woche vor den Seminarterminen ist ein Konzept abzugeben, in dem der Inhalt strukturiert kurz zusammengefasst wird (1-2 Seiten).
Während des Seminars müssen alle SeminarteilnehmerInnen durchgehend anwesend sein.
Jeder Studierende hat ein Referat (ca. 20 Minuten) zu halten, in dem er das Thema für alle verständlich vorstellt. Anschließend folgt eine Diskussion.
Die aktive Teilnahme an der Diskussion ist eine Voraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.
DiplomandInnen haben darüberhinaus eine Seminararbeit einzureichen, die den Anforderungen für Diplomandenseminararbeiten erfüllt (Umfang: mind. 50.000 Zeichen exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis; richtige Zitierweise, Inhalts- und Literaturverzeichnis).
Während des Seminars müssen alle SeminarteilnehmerInnen durchgehend anwesend sein.
Jeder Studierende hat ein Referat (ca. 20 Minuten) zu halten, in dem er das Thema für alle verständlich vorstellt. Anschließend folgt eine Diskussion.
Die aktive Teilnahme an der Diskussion ist eine Voraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.
DiplomandInnen haben darüberhinaus eine Seminararbeit einzureichen, die den Anforderungen für Diplomandenseminararbeiten erfüllt (Umfang: mind. 50.000 Zeichen exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis; richtige Zitierweise, Inhalts- und Literaturverzeichnis).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Verfassen einer Seminararbeit, Referate, Diskussion
Prüfungsstoff
Literatur
B.Raschauer, Finanzmarktaufsichtsrecht (2015); Aufsätze in einschlägigen Fachzeitschriften
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 24.03.2025 09:05