Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030368 SE Seminar aus Europarecht (2018W)

Österreichische Ratspräsidentschaft, Aufgaben, Prioritäten

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 09.10. 12:30 - 13:30 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
  • Mittwoch 16.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Donnerstag 17.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die letzte und die aktuelle Bundesregierung bzw. einzelne Politiker ließen in den letzten Jahren immer wieder mit kritischen Tönen gegenüber der Arbeitnehmerfreizügigkeit und den damit verbundenen Rechten ausländischer Arbeitnehmer, insbesondere betreffend finanzielle Leistungen an diese Personen, aufhorchen. Einzelne Maßnahmen wurden auch gesetzt oder angekündigt und rasch entspann sich in den Medien, v.a. aber auch in der Wissenschaft ein Streit über deren unionsrechtliche Zulässigkeit. Diese Frage, also genauer das arbeitsmarktpolitische Ermessen mitgliedstaatlicher Regierungen und dessen unionsrechtliche Grenzen, will das vorliegende Seminar ausloten. Beispiele sind u.a. der sog. Beschäftigungsbonus, die Aktion 20.000, die die Indexierung der Familienbeihilfe und die Umgestaltung der Mindestsicherung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Das Seminar umfasst eine schriftliche Seminararbeit sowie einen mündlichen Vortrag mit anschließender Diskussion.

Die Seminararbeit soll einen Umfang von mindestens 50.000 bis maximal 65.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen; entspricht rund 22-26 Seiten netto) aufweisen und dem Üblichen entsprechend formatiert sein (z.B. Schriftgröße 12 im Text, 1.5-zeilig etc.). Von der Zeichenvorgabe ausgenommen sind Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis. Auf dem Deckblatt sind Name und Matrikelnummer anzugeben. Die wissenschaftlichen Gepflogenheiten bei der Auswertung und beim Nachweis von Literatur und Rechtsprechung sind zu beachten.

Hinweise für die formale Erstellung der Seminararbeit werden in der Vorbereitungsveranstaltung ausgegeben. Die inhaltlichen Hinweise in den Fußnoten beim jeweiligen Thema verstehen sich lediglich als möglicher Einstieg und erstes, nicht bindendes Brainstorming.

Die inhaltliche Bearbeitung sollte dem herkömmlichen Seminararbeits- bzw. Aufsatzstil folgen. Achten sie daher auf einen logischen Aufbau und eine klare Gliederung (va: beginnen Sie mit einer Klarstellung der Forschungsfrage: Was wollen Sie herausfinden und warum? Kommen Sie im Fazit auf die Beantwortung der Frage zurück.).

Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Teil beträgt 8 Wochen ab Vorbesprechung (Themenausgabe). Abgabe ist daher (spätestens) am 8.12.2018, 12 Uhr. Die Themenausgabe ist verbindlich. Eine Abmeldung vom Seminar ist bis längstens eine Woche nach Ausgabe des Themas möglich. Bei späterer Abmeldung bzw. Nichterfüllung der Leistungsanforderungen erfolgt eine negative Beurteilung.

Abgabe digital per E-Mail (maria.anna.berlakovich@univie.ac.at) als mit Ihrem Namen benannte Word-Datei und zusätzlich als PDF. Achtung: Die abgegebene Schriftfassung ist endgültig, nachträgliche (auch formale) Änderungen sind nicht mehr möglich. Zur schriftlichen Arbeit wird ein Feedback gegeben, das der Verbesserung des mündlichen Vortrags dient. Nehmen Sie die schriftliche Ausarbeitung ernst und klären Sie offene Fragen so rasch wie möglich durch Rückfrage (in den Sprechstunden) auf. Beachten Sie auch, dass vor der Abgabefrist keine Entwürfe oder Vorabfassungen gelesen werden! Sie sind aber eingeladen, während der Bearbeitungsfrist den Stand ihrer Arbeiten und offene Fragen jederzeit in der Sprechstunde zu diskutieren. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Der Seminarvortrag soll 20 Minuten dauern. Er soll keine umfassende Wiedergabe der schriftlichen Arbeit unternehmen, sondern die wesentlichen Ergebnisse/Thesen, aufgearbeitet für die Diskussion und erweitert um das Feedback zur schriftlichen Arbeit, aufbereiten. Der Einsatz von Medien (etwa Powerpoint) ist möglich und erwünscht. Ein vortragsbegleitendes Handout (1 Seite) ist auszugeben. Im Anschluss gemeinsame Diskussion der zusammengehörenden Themen (rund 20 Minuten je Thema).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Gesamtnote des Seminars setzt sich zusammen aus
• 50% Erarbeitung des eigenen Themas: schriftliche Ausarbeitung, Handout und Referat.
• sowie weitere 50% Vorbereitung, Verstehen und Beitrag des gesamten Themenspektrums: Stimulation und Leitung der Diskussion zum eigenen Vortrag sowie Vorbereitung und Teilnahme an der Diskussion der Beiträge der KollegInnen.
Ergebnisse mit Kommastellen werden abgerundet (Beispiel: schriftl. 2, mündl. 1 = 3 / 2 = 1,5; Gesamtnote 1).

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15