Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030377 UE Klausurenkurs aus Privatrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 08.03.2017 00:01 bis So 19.03.2017 23:59
- Abmeldung bis Mo 20.03.2017 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Anwesenheitspflicht!
Anwesenheit in der Vorbesprechung (Grundlagen der schriftlichen Falllösung) ist erforderlich. Der Platz wird ansonsten an anwesende StudentInnen auf der Warteliste vergeben.
- Mittwoch 22.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Freitag 24.03. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 30.03. 09:00 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Freitag 31.03. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 06.04. 09:00 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Anhand von zwei Klausuren auf Diplomprüfungsniveau sollen die Studenten auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vorbereitet werden. Die Klausuren werden in einer diplomprüfungsähnlichen Situation geschrieben. Die Saalaufsicht, Mitarbeiter des Instituts für Zivilrecht, erteilt ausschließlich Auskünfte zum Sachverhalt. Es dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die auch bei der Diplomprüfung zugelassen sind. In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Klausur und Mitarbeit.
Zu den Hilfsmitteln siehe: http://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf
Zu den Hilfsmitteln siehe: http://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Schriftliche Klausur und Mitarbeit. Durch Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (mind 1 Plus) kann die Klausurnote um einen Grad verbessert werden. Dies gilt auch im Falle einer negativen Klausur.
Prüfungsstoff
Ident mit dem der FÜM II
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15