Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030377 UE Klausurenkurs aus Privatrecht (2018S)
Für den Prüfungstermin Juni 2018
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 22.05.2018 00:01 bis Di 29.05.2018 14:00
- Abmeldung bis Mo 04.06.2018 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Für den Prüfungstermin Juni 2018
- Mittwoch 06.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Freitag 08.06. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 14.06. 14:30 - 16:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 15.06. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 21.06. 14:30 - 16:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Anhand von zwei Klausuren auf Diplomprüfungsniveau sollen die Studenten auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vorbereitet werden. Die Klausuren werden in einer diplomprüfungsähnlichen Situation geschrieben. Die Saalaufsicht, Mitarbeiter des Instituts für Zivilrecht, erteilt ausschließlich Auskünfte zum Sachverhalt. Es dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die auch bei der Diplomprüfung zugelassen sind. In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Klausur und Mitarbeit.
Siehe zu den Hilfsmitteln:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf
Siehe zu den Hilfsmitteln:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Schriftliche Klausur und Mitarbeit. Durch Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (mind 1 Plus) kann die Klausurnote um einen Grad verbessert werden. Dies gilt auch im Falle einer negativen Klausur.
Prüfungsstoff
Ident mit dem der FÜM II
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15