Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030377 UE Klausurenkurs aus Privatrecht (2019S)

Für den Prüfungstermin Juni 2019

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Für den Prüfungstermin Juni 2019

  • Mittwoch 05.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 07.06. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 12.06. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Freitag 14.06. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 19.06. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Anhand von zwei Klausuren auf Diplomprüfungsniveau sollen die Studierenden auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vorbereitet werden. Die Klausuren werden in einer diplomprüfungsähnlichen Situation geschrieben. Die Saalaufsicht, Mitarbeiter des Instituts für Zivilrecht, erteilt ausschließlich Auskünfte zum Sachverhalt. Es dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die auch bei der Diplomprüfung zugelassen sind. In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt, um die Studierenden bestmöglich auf die schriftliche Diplomprüfung vorzubereiten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Klausur und Mitarbeit.
Zur Benützung von Gesetzesausgaben beachten Sie folgenden Aushang:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Note der schriftlichen Klausur ergibt grds die Gesamtnote. Durch Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (mind 1 Plus) kann die Note um einen Grad verbessert werden. Das gilt auch im Fall einer negativen Klausur.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff orientiert sich an den jeweiligen Schwerpunkten der FÜM II, kann aber auch die Inhalte anderer Pandekten oder Bereiche des bürgerlichen Rechts beinhalten. Der Stoff wird daher jeweils aus dem Pool von Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Familienrecht, Erbrecht, IPR ausgewählt.

Literatur

Aktuelle Gesetzesausgabe (Kodex Bürgerliches Recht, Paragraph oä) in der jeweils aktuellen Fassung

Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem Aushang des Instituts unter dem Link https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_April_2019.pdf

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15