Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030382 KU Rechtsterminologie lateinischen Ursprungs (2023W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 180 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 11.10. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 18.10. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 25.10. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 08.11. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 15.11. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 22.11. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 29.11. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 06.12. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 13.12. 13:00 - 15:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Kurs ist ein Teil der Ergänzungsprüfung Latein (für solche Studierende, die in der Schule nicht 4 Jahre lang Latein hatten, was als Voraussetzung für das Jusstudium aber vorgeschrieben ist).

Nach Abschluss dieses Kurses werden Student*innen fähig sein, einen Überblick über die wichtigsten lateinischen Fachbegriffe der Rechtswissenschaften zu geben. Sie werden die Fachterminologie inhaltlichen Themenblöcken zuordnen können (Römisches Recht: Sachen- und Schuldrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Völkerrecht und öffentliches Recht) und die lateinischen Begriffe in ihrem Bedeutungszusammenhang definieren, kontextualisieren und übersetzen können (Latein > Deutsch und Deutsch > Latein).
Der Schwerpunkt der vorgestellten Terminologie wird in den Begriffen liegen, die für das Fach Römisches Recht grundlegend sind.

Die didaktische Methode stützt sich auf den Vortrag der Lehrveranstaltungsleiterin sowie auf das angeleitete eigene Lernen der Studierenden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt zwei Tests (von denen der jeweils bessere gewertet wird) und die Möglichkeit, sich die Note durch Mitarbeit in der Unterrichtsstunde oder auch durch freiwillige Hausübungen) zu verbessern.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Notenschema:
27-30 Punkte: Sehr gut
23-26 Punkte: Gut
19-22 Punkte: Befriedigend
15-18 Punkte: Genügend
0-14 Punkte: Nicht genügend

Die Punkte setzen sich aus den Mitarbeitspunkten und den Punkten bei den Tests zusammen.

Prüfungsstoff

Alles, was bis inklusive der Stunde vor dem jeweiligen Test besprochen wurde.

Literatur

Literaturempfehlung für das Röm. Recht und Antike Rechtsgeschichte:
- Benke/Meissel, Juristenlatein, 4. Auflage (2021)
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Auflage (2020)
- Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, 7. Auflage (2007)
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Auflage (2018)
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 9. Auflage (2019)
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Das römische Privatrecht, 9. Aufl. 2001
Für die strafrechtl., zivilrechtl., öffentlichrechtl., prozessrechtl., europa- und völkerrechtlichen Begriffe greifen Sie bitte auf die für die ZUlassungsprüfung bzw die Steop empfohlenen Skripten zurück.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 01.09.2023 10:06