Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030386 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 13.10. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 20.10. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 27.10. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 03.11. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 10.11. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Dienstag 15.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 24.11. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 07.12. 12:30 - 14:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Donnerstag 15.12. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 12.01. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 19.01. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Es besteht Anwesenheitspflicht.

Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen (auch wenn keine Leistung erbracht wurde), sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.

Die Abmeldepflicht bis 8.11.2016 ist jedenfalls zu berücksichtigen.

!!Nachträgliche Aufnahme!!

Studierende, die keinen Übungsplatz erhalten haben, aber auf der Warteliste stehen und nachträglich in die Pflichtübung aufgenommen werden möchten, müssen in der ersten Übungseinheit erscheinen und ihr Interesse bekunden. Diese können aufgenommen werden, wenn nach der ersten Übungseinheit Plätze frei werden. Sollte die Zahl der InteressentInnen die Zahl der freigewordenen Plätze übersteigen, wird die Aufnahme aufgrund der Reihung in der Warteliste vorgenommen.

Ziele, Inhalt und Methode

Anhand von Beispielen wird geübt, wie man zivilverfahrensrechtliche Fälle planmäßig, ökonomisch und richtig löst. Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen und für die Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer verständlichen Vorgangsweise. Gleichzeitig erarbeiten wir prüfungswichtige Stoffgebiete. Die Beispiele betreffen zuerst das Zivilprozessrecht, später die anderen Zivilverfahrensbereiche. Da die behandelten Gebiete im Voraus angegeben werden, können auch Hörerinnen und Hörer mit geringen Vorkenntnissen an der Lehrveranstaltung teilnehmen.

Die Übungsfälle sind eine Woche vor ihrer Besprechung auf moodle zu finden (http://moodle.univie.ac.at).

Anmeldung:
Diese erfolgt ausschließlich unter uspace.univie.ac.at. Eine persönliche Anmeldung ist nicht möglich!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Leistungskontrolle und Zeugnis:

Im Rahmen der Pflichtübung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, aufgrund der im Vorfeld bereit gestellten Fälle diese vorzubereiten und Einzelprobleme des Falles entsprechend der systematischen Aufarbeitung zu lösen.

Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der am 10.11.2016 und am 12.1.2017 abgehaltenen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Zwei Mitarbeitsplus ersetzen eine negative Klausur. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.

Bei der Klausur darf eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Impracement and expansion of knowledge of the subject by applying it to cases

Prüfungsstoff

Case analysis and explanation of complex issues

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 25.08.2022 00:13