Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030391 UE Klausurenkurs aus Privatrecht (2019S)
Für den Prüfungstermin April 2019
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.02.2019 00:01 bis Mo 25.02.2019 23:59
- Abmeldung bis Do 07.03.2019 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 07.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Freitag 08.03. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 14.03. 15:30 - 17:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 15.03. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 21.03. 15:30 - 17:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 22.03. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Mittwoch 27.03. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Freitag 29.03. 09:00 - 12:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 04.04. 15:30 - 18:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Anhand von vier Klausuren auf Diplomprüfungsniveau sollen die Studierenden auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vorbereitet werden. Die Klausuren werden in einer diplomprüfungsähnlichen Situation geschrieben. Die Saalaufsicht, Mitarbeiter des Instituts für Zivilrecht, erteilt ausschließlich Auskünfte zum Sachverhalt. Es dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die auch bei der Diplomprüfung zugelassen sind. In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt, um die Studierenden bestmöglich auf die schriftliche Diplomprüfung vorzubereiten.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Klausuren und Mitarbeit.
Siehe zu den Hilfsmitteln:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf
Siehe zu den Hilfsmitteln:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Noten der schriftlichen Klausuren ergeben grds die Gesamtnote. Durch Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (mind 1 Plus) kann die Note um einen Grad verbessert werden. Das gilt auch im Fall negativer Klausuren.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff orientiert sich an den jeweiligen Schwerpunkten der FÜM II, kann aber auch die Inhalte anderer Pandekten oder Bereiche des bürgerlichen Rechts beinhalten. Der Stoff wird daher jeweils aus dem Pool von Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Familienrecht, Erbrecht, IPR ausgewählt.
Literatur
Aktuelle Gesetzesausgabe (Kodex Bürgerliches Recht, Paragraph, oä) in der jeweils aktuellen FassungDie für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem Aushang des Instituts unter dem Link https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_Jaenner_2019.pdf
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15