Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030407 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 12.10. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 19.10. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 09.11. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 16.11. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 23.11. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 30.11. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 07.12. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 14.12. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 11.01. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Mittwoch 18.01. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des Arbeitsrechts

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Teilnahme an zwei Klausuren; positive Durchschnittsnote; sollte eine Klausur positiv und die andere negativ sein, so müssen bei der negativen zumindest 25 % der Punkte erreicht worden sein. Im Zweifel - wenn jemand zwischen zwei Noten steht - ist die Mitarbeit entscheidend; bei min fünf Mitarbeitspunkten gibt es dann die bessere Note.

Beim Ersatztermin sollen nur jene Studierenden antreten, die einen der beiden Haupttermine verpasst haben. Wer an beiden Hauptterminen mitgeschrieben hat, darf jedoch auch beim Ersatztermin ein drittes Mal antreten, wiewohl dann die Note aus dem Durchschnitt aller drei Klausuren errechnet wird; dabei kann es auch zu Verschlechterungen kommen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion
Ziele: Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15