Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030427 UE Übung aus Europarecht (2020W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

30.11.2020, 17-19 Uhr

  • Dienstag 06.10. 14:00 - 15:30 Digital
  • Dienstag 10.11. 12:00 - 16:00 Digital
  • Montag 16.11. 15:00 - 19:00 Digital
  • Dienstag 01.12. 14:00 - 18:00 Digital
  • Freitag 04.12. 12:30 - 14:00 Digital
  • Montag 07.12. 16:00 - 19:00 Digital
  • Freitag 11.12. 12:30 - 14:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung deckt eine Auswahl der für die Modulprüfung Europarecht prüfungsrelevanten
Themen ab.
 Jede/r Studierende erhält nach Ablauf der Anmeldefrist über Moodle eine bestimmte
Pressemeldung des GHdEU zur Vorbereitung zugeteilt. Die Pressemeldungen können
bis zum Beginn der Übung zuhause vorbereitet werden.
 Für diese Pressemeldung fungiert er/sie als Prüfer/in.
o Zur Pressemeldung sind von der/dem Prüfer/in drei Fragen vorzubereiten: Die erste
immer zur Verfahrensart, die anderen beiden aus der Materie.
o Die Fragen sollen sich im Rahmen der Stoffabgrenzung von Prof. Jaeger
bewegen. Sie sollen also weder zu leicht sein, noch über den Stoff hinausgehen (z.B.
kein nicht gefragtes Sekundärrecht, wohl aber gefragtes Sekundärrecht lt.
Stoffabgrenzung Jaeger).
o Es geht für den/die Prüfer/in nicht darum, den Fall so komplett oder richtig zu
besprechen oder zu lösen, wie er in der Pressemeldung beschrieben ist, sondern so,
wie er sich anhand des Kopfs der Pressemeldung (Aktenzahl, Parteien, Leitsatz)
erkennen lässt (also wie in der realen Prüfungssituation)!
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o Also z.B. Fall zur Warenverkehrsfreiheit = nach Schwierigkeit realistische
Prüfungsfragen zur Warenverkehrsfreiheit, aber nicht unbedingt das, um was es im
Fall geht. Tatsächlich kann der Text der Pressemeldung bei der Vorbereitung der
Fragen sogar außer Betracht gelassen werden.
 Sämtliche Studierende sind außerdem Prüflinge.
o Ihnen wird die Nummer der Pressemeldung von den Prüfern genannt. Sie wird von
den Prüflingen online über die Website des GHdEU aufgerufen.
o Dann werden die von den Prüfern vorbereiteten Fragen zum Fall gestellt und die
Prüflinge haben sie (ohne besondere Vorbereitungszeit) bestmöglich zu
beantworten.
o Die Prüfer/innen kontrollieren und kommentieren die Richtigkeit der gegebenen
Antworten.
 Nach dem Ende jedes Prüfungsgesprächs wird das Gespräch von Lehrveranstaltungsleiter
und den übrigen Studierenden kommentiert und erörtert.
 Die Zuteilung, wer für welchen Fall geprüft wird, erfolgt erst in der Übung und nach dem
Zufallsprinzip. Jede/r Studierende sollte einmal als Prüfer/in und einmal als Prüfling
auftreten.
 Die Dauer der Prüfung und Tiefe der Fragestellungen hängt von der Zahl der
ÜbungsteilnehmerInnen ab und wird in der Übung festgelegt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Benotung erfolgt auf Basis der in der Übung als Prüfer/Prüfling für den zugeteilten Fall
gebotenen Leistung. Für eine positive Gesamtnote muss die mündliche Leistung
jedenfalls erbracht werden und positiv sein.
 Zusätzlich wird eine Hausarbeit mit 1 Woche Bearbeitungszeit angeboten.
 Die Hausarbeit ist optional und dient der möglichen Verbesserung der mündlichen Note
(sofern diese grundsätzlich positiv ist) wiefolgt: Hausarbeit Note 1 = Verbesserung um zwei
Notenstufen (z.B. Note 2 statt 4). Hausarbeit Noten 2 oder 3 = Verbesserung um eine Stufe.
Hausarbeit Noten 4 oder 5 = keine Verbesserung

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mitarbeit 50% (mind. 7 substantielle Beiträge zur Falllösung), 1 von 2 Klausuren 50%. In der ersten Übung angemeldete Studierende, die unentschuldigt nicht anwesend sind, werden automatisch abgemeldet und ihre Plätze werden durch anwesende Nachrücker von der Warteliste gefüllt. Es darf maximal während 2 Einheiten (=2x1,5 Stunden) unentschuldigt gefehlt werden.

Prüfungsstoff

Individuelle Vorbereitung und gemeinsame Lösung komplexer europarechtlicher Fälle aus ausgewählten Bereichen der Stoffabgrenzung (Prof. Jaeger) der Modulprüfung Europarecht.

Literatur

Entspricht der Pflicht- und Ergänzungsliteratur für die Modulprüfung bei Prof. Jaeger (siehe Stoffabgrenzung Prof. Jaeger auf http://europarecht.univie.ac.at/)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12