Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030444 KU Vereins- und Stiftungsrecht (2024W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 08.10. 10:30 - 12:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Dienstag 15.10. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 22.10. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 29.10. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 05.11. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.11. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 19.11. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 26.11. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 03.12. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 10.12. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.12. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 07.01. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 14.01. 10:30 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Vereinsrecht mit Schwerpunkt Vereinsprivatrecht; Stiftungsrecht mit Schwerpunkt Privatstiftungsrecht.
Problemorientierter Überblick über zentrale Probleme des Vereinsrechts und Privatstiftungsrechts sowie der einschlägigen Rechtsprechung.
Kombinierter Vortrag mit Diskussion und insbesondere Diskussion von Entscheidungen und Besprechung von aktuellen Problemen der Vereine und Privatstiftungen. Über das öffentlich-rechtliche gemeinnützig ausgerichtete Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 wird ein eigener Überblick geboten.
STAND: 04.09.2020

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

2 Klausuren: Sowohl im Vereinsrecht wie auch im Stiftungsrecht wird 1 positive Klausur oder ein positiver schriftlicher Test und die Beantwortung von Moodle-Fragen als schriftliche Mindest-Leistung vorausgesetzt. In beiden Teilen können zusätzlich Moodle Fragen beantwortet werden und fließen in die Note ein; Mitarbeit wird für die Benotung berücksichtigt; ausreichende Anwesenheit wird erwartet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

1 positive Klausur in einem Teil; Positiver Test und oder Moodle Fragen im anderen Teil; Mitarbeit; ausreichende Anwesenheit (dreimaliges Fehlen ist zulässig). Nähere Hinweise in der Vorbesprechung in der 1. Stunde auf Moodle.

Prüfungsstoff

Vereinsrecht im Rahmen des Vereinsgesetzes 2002.
Stiftungsrecht im Rahmen des Privatstiftungsgesetzes 1993.

Literatur

Empfohlen werden die Abschnitte in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. (2017), zum Vereinsrecht, zum Stiftungsrecht und zum Privatstiftungsrecht und allenfalls zum Recht der Sparkassen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Sa 21.09.2024 18:25