Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030458 PF StEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2022S)
Sachenrecht
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 07.02.2022 00:01 bis Mo 21.02.2022 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2022 23:59
Details
max. 88 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 10.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 17.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 24.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 31.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 07.04. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 28.04. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 05.05. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 12.05. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 19.05. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 02.06. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 09.06. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 23.06. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziel der Übung ist die die Erarbeitung und Vertiefung des diplomprüfungsrelevanten Stoffes des römischen Sachenrechts anhand von Fällen, das Hauptaugenmerk gilt dem Erlernen von Falllösungstechnik.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Während der Übung finden regulär zwei Klausuren statt.
Student*innen können zur Nachtragsklausur antreten, wenn sie aufgrund der ersten zwei Klausuren negativ sind.
Student*innen können zur Nachtragsklausur antreten, wenn sie aufgrund der ersten zwei Klausuren negativ sind.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es wird vorausgesetzt, dass die Student*innen regelmäßig anwesend sind (zweimal unentschuldigt darf gefehlt werden).
Damit die Lehrveranstaltung positiv abgeschlossen wird, muss ein positiver Notenschnitt aus beiden Klausuren erreicht werden.
Steht ein Student auf einer Zwischennote, erhält er die bessere Note, wenn die Note auf die zweite Klausur eine bessere ist. Damit sollen jene Studentinnen und Studenten belohnt werden, die vielleicht zunächst Schwierigkeiten haben, aber mitlernen und ihre Leistung im Laufe des Semesters steigern. Dies gilt nicht, wenn die erste Note ein „Nicht Genügend“ und die zweite ein „Genügend“ ist.
Ist die erste Note besser als die zweite, wird bei den Noten von 1 bis 4 abgerundet.
Student*innen können zur Nachtragsklausur antreten, wenn sie aufgrund der ersten zwei Klausuren negativ sind. Dies bedeutet, dass beide Klausuren negativ oder nur eine mit einem „Genügend“ und eine mit einem „Nicht Genügend“ beurteilt wurde. Die Nachtragsklausur ersetzt die schlechtere der beiden ersten Klausuren. Wer somit zwei „Nicht Genügend“ auf die ersten beiden Klausuren erhalten hat, be-nötigt bei der Nachtragsklausur zumindest ein „Befriedigend“.
Damit die Lehrveranstaltung positiv abgeschlossen wird, muss ein positiver Notenschnitt aus beiden Klausuren erreicht werden.
Steht ein Student auf einer Zwischennote, erhält er die bessere Note, wenn die Note auf die zweite Klausur eine bessere ist. Damit sollen jene Studentinnen und Studenten belohnt werden, die vielleicht zunächst Schwierigkeiten haben, aber mitlernen und ihre Leistung im Laufe des Semesters steigern. Dies gilt nicht, wenn die erste Note ein „Nicht Genügend“ und die zweite ein „Genügend“ ist.
Ist die erste Note besser als die zweite, wird bei den Noten von 1 bis 4 abgerundet.
Student*innen können zur Nachtragsklausur antreten, wenn sie aufgrund der ersten zwei Klausuren negativ sind. Dies bedeutet, dass beide Klausuren negativ oder nur eine mit einem „Genügend“ und eine mit einem „Nicht Genügend“ beurteilt wurde. Die Nachtragsklausur ersetzt die schlechtere der beiden ersten Klausuren. Wer somit zwei „Nicht Genügend“ auf die ersten beiden Klausuren erhalten hat, be-nötigt bei der Nachtragsklausur zumindest ein „Befriedigend“.
Prüfungsstoff
10. 3. 2022 Rechtsgeschichte, Eigentum als elementares Sachenrecht
17. 3. 2022 Eigentum vs. Besitz, Grundzüge der Falllösung
24. 3. 2022 Eigentumserwerb durch Übereignung, Besitzerhalt und -verlust
31. 3. 2022 Ersitzung
7. 4. 2022 Klausur I
28. 4. 2022 Eigentumsprozess
5. 5. 2022 Natürlicher Eigentumserwerb
12. 5. 2022 Pfandrecht I
19. 5. 2022 Klausur II
2. 6. 2022 Pfandrecht II
9. 6. 2022 Nachtragsklausur
23. 6. 2022 Servitute, offene Fragen
17. 3. 2022 Eigentum vs. Besitz, Grundzüge der Falllösung
24. 3. 2022 Eigentumserwerb durch Übereignung, Besitzerhalt und -verlust
31. 3. 2022 Ersitzung
7. 4. 2022 Klausur I
28. 4. 2022 Eigentumsprozess
5. 5. 2022 Natürlicher Eigentumserwerb
12. 5. 2022 Pfandrecht I
19. 5. 2022 Klausur II
2. 6. 2022 Pfandrecht II
9. 6. 2022 Nachtragsklausur
23. 6. 2022 Servitute, offene Fragen
Literatur
Benötigte Literatur:
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. (2018).Empfohlene Literatur:
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 12. Aufl. (2021).
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. (2001).
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Aufl. (2020).
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. (2018).Empfohlene Literatur:
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 12. Aufl. (2021).
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. (2001).
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Aufl. (2020).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27