Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030470 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 10.09.2016 00:01 bis Di 27.09.2016 22:00
- Abmeldung bis So 16.10.2016 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 31.10. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Montag 07.11. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 14.11. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 21.11. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 28.11. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 05.12. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 12.12. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 09.01. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.01. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 23.01. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Grundlagen des Strafrechts, Allgemeiner Teil I (Grundlagen der Straftat), Besonderer Teil I (einzelne Delikte gegen Individualrechtsgüter).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zum Erlangen des Übungszeugnisses wird Anwesenheit, Mitarbeit und eine positive Klausurarbeit benötigt.Klausur: 12.12.2016 und 16.01.2017, einstündig 15:00-16:00; in den jeweiligen auf die Klausur folgenden Einheiten nur Klausurrückgabe und -besprechung (ohne Anwesenheitspflicht).
Mitarbeit: mindestens ein Beitrag, bei fehlender Mitarbeit wird nach der Namensliste aufgerufen, bei Fehlen eines Beitrages sinkt die Endnote um einen Grad.
Anwesenheitspflicht: zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben wird toleriert. Fernbleiben der Vorbesprechung ohne vorherige (!) Entschuldigung führt zum Löschen von der Liste der Teilnehmenden.
Mitarbeit: mindestens ein Beitrag, bei fehlender Mitarbeit wird nach der Namensliste aufgerufen, bei Fehlen eines Beitrages sinkt die Endnote um einen Grad.
Anwesenheitspflicht: zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben wird toleriert. Fernbleiben der Vorbesprechung ohne vorherige (!) Entschuldigung führt zum Löschen von der Liste der Teilnehmenden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Übungsziel ist das Erlernen einer Grundkompetenz. Ein systematisches Herangehen an die Falllösung und ein strukturiertes, problem-orientiertes Arbeiten soll den TeilnehmerInnen vermittelt werden. Sie erwerben die Fähigkeit, Grundkenntnisse des Strafrechts (Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil I) auf Lebenssachverhalte (Klausur, Prüfung, Praxis) anzuwenden.
Prüfungsstoff
Die TeilnehmerInnen arbeiten die Theoriegrundlagen durch Vorlesungen oder Selbststudium eigenständig auf und besprechen die Übungsfälle in der Lehrveranstaltung gemeinsam mit der Leiterin.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15