Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030470 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2017S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 27.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 03.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 24.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 08.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 15.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 22.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 29.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 12.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 19.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Grundlagen des Strafrechts, Allgemeiner Teil I (Grundlagen der Straftat), Besonderer Teil I (einzelne Delikte gegen Individualrechtsgüter).

Bitte für aktuelle Informationen vor LVA Beginn die Institutshomepage zu Rate ziehen: https://strafrecht.univie.ac.at/team/lewisch-peter/koeberl-katharina-maria/

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zum Erlangen des Übungszeugnisses wird Anwesenheit, Mitarbeit und eine positive Klausurarbeit benötigt.

Klausur: 29.05.2017 und 19.06.2017, einstündig 15:00-16:00; in den jeweiligen auf die Klausur folgenden Einheiten nur Klausurrückgabe und -besprechung (ohne Anwesenheitspflicht).
Mitarbeit: mindestens ein Beitrag, bei fehlender Mitarbeit wird nach der Namensliste aufgerufen, bei Fehlen eines Beitrages sinkt die Endnote um einen Grad.
Anwesenheitspflicht: zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben wird toleriert. Fernbleiben der Vorbesprechung ohne vorherige (!) Entschuldigung führt zum Löschen von der Liste der Teilnehmenden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Übungsziel ist das Erlernen einer Grundkompetenz. Ein systematisches Herangehen an die Falllösung und ein strukturiertes, problem-orientiertes Arbeiten soll den TeilnehmerInnen vermittelt werden. Sie erwerben die Fähigkeit, Grundkenntnisse des Strafrechts (Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil I) auf Lebenssachverhalte (Klausur, Prüfung, Praxis) anzuwenden.

Prüfungsstoff

Die TeilnehmerInnen arbeiten die Theoriegrundlagen durch Vorlesungen oder Selbststudium eigenständig auf und besprechen die Übungsfälle in der Lehrveranstaltung gemeinsam mit der Leiterin.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15