Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030473 PF Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht (2017S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 20.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Montag 27.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Montag 03.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Montag 24.04. 16:45 - 18:15 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Montag 08.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Montag 15.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Montag 22.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Montag 29.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Montag 12.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Dienstag 13.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 32 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Montag 19.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf und Inhalte: Die Pflichtübung beginnt am Mo, den 20. März 2017 und findet wöchentlich statt. Der detaillierte Programmablauf findet sich unter „Terminübersicht“. Inhaltlich beschäftigt sich diese Pflichtübung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Modulprüfungsfälle bzw Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen.
Vor- und Nachbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich vor Beginn der Lehrveranstaltung im Internet (www.strafrecht/univie.ac.at) auf meiner Unterseite. Zur Wiederholung des durchgemachten Stoffs wird nach der Besprechung jedes einzelnen Übungsfalles eine ausgearbeitete Lösungsskizze bzw. ein Punkteschema zu dem jeweiligen Fall auf die Homepage gestellt.
Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter „Informationen zu Prüfungen“.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt zwei schriftliche Klausuren, Die Endnote setzt sich grundsätzlich zu je 50% aus den Noten der beiden schriftlichen Klausuren zusammen. Nicht erbrachte Klausuren werden negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der PÜ erfolgte (siehe unten Abmeldung). Überdurchschnittliche Mitarbeitsleitung wird bei der Festsetzung der Gesamtnote berücksichtigt.
Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichwort entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen. Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist noch auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.
Die Klausuren werden anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und dem Teilnehmer zurückgegeben wird.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten PÜ-Einheit entsprechend § 10 des neuen Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der PÜ führt.
Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses.

Prüfungsstoff

Inhaltlich beschäftigt sich diese Pflichtübung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.

Literatur

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter „Informationen zu Prüfungen“.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28