Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030474 KU Bad Banks - Sanierung und Abwicklung von Banken (2024W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 10.01. 09:30 - 15:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Samstag 11.01. 09:30 - 15:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Freitag 24.01. 09:30 - 15:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für die Funktionsweise des Bankensanierungs- und abwicklungssystems, der Einlagensicherung und der diesbezüglichen Rechtstexte. Hierfür will das Team der Vortragenden auf praxisrelevante Konstellationen hinweisen und mit den Studierenden Anwendungsbeispiele diskutieren. Dabei soll ein Problembewusstsein für die vielfältigen Fragestellungen und die Bedeutung des Bankenabwicklungsrechts geschaffen werden; zugleich soll ein Grundwissen über bisherige – und mitunter prominent diskutierte – Bankenabwicklungs- bzw. sanierungsfälle erlangt werden. Der Kurs ist so gestaltet, dass Studierende unabhängig von etwaigen einschlägigen Vorkenntnissen teilnehmen können. Alle teilnehmenden Studierenden werden ausdrücklich zur aktiven Mitarbeit und zum interaktiven Austausch ermutigt!

Für die letzte Kurseinheit ist ein Impulsreferat einer Gastvortragenden (Frau Anca Grigurut, Mitarbeiterin der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion bei der Europäischen Kommission) geplant, das sich mit aktuellen Entwicklungen und legislativen Initiativen im Bereich des Bankenabwicklungsrechts beschäftigen wird. Das Impulsreferat wird auf den Vortragsinhalten der vorherigen Einheiten aufbauen, um diese zu Vertiefen und eine angeregte Diskussion zu fördern.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Am Ende der letzten Lehrveranstaltungseinheit wird eine Klausur (multiple choice und/oder offene Fragen) abgehalten, bei der die Verwendung von Gesetzestexten (insb. BaSAG) erlaubt und erwünscht ist. In der Klausur werden wesentliche Lehrveranstaltungsinhalte abgefragt. Zur Vorbereitung werden die PPT-Folien der Vortragenden zur Verfügung gestellt (diese dürfen bei der Klausur aber nicht verwendet werden). Die Klausur kann am Laptop verfasst werden.
Die Gesamtnote errechnet sich aus der erreichten Punktezahl auf die Klausur plus Extrapunkte für die Mitarbeit in den Kurseinheiten.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

siehe oben

Prüfungsstoff

Es werden ausschließlich die in den Kurseinheiten besprochenen Inhalte geprüft. Als Lernhilfe wird die PPT-Unterlage zur Verfügung gestellt. Diese ist online zugänglich.

Literatur

Die Vortragenden werden die Lehrveranstaltungsunterlage (PPT) für die Studierenden zur Verfügung stellen. Als Literatur wird vor allem auf den Gesetzestext zum BaSAG sowie das ESAEG sowie einschlägigen EU-Richtlinien und die dazu jeweils erschienenen Fachpublikationen verwiesen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 09.01.2025 16:05