Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030475 PUE Anfängerübung zu den Grundlagen des Europarechts (2024S)
zur Vorbereitung auf die FÜM I, Prüfungtermin Juni
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.04.2024 00:01 bis Mo 22.04.2024 23:59
- Abmeldung bis Mi 01.05.2024 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 29.04. 11:00 - 13:30 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 06.05. 10:00 - 12:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 13.05. 11:00 - 13:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Montag 27.05. 11:00 - 13:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese Übung dient der Vorbereitung auf den europarechtlichen Teil der FÜM I, insbesondere für den Prüfungstermin JUNI 2024.Block-LV im April/Mai 2024In der LV werden alle für den europarechtlichen Teil der FÜM1 besonders prüfungsrelevanten Inhalte intensiv erarbeitet und auch anhand von Fällen geübt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund der begrenzten zur Verfügung stehenden Zeit kein Anspruch auf Vollständigkeit des unterrichteten Stoffes bestehen kann und eine über die Übung hinausgehende, eigenständige Prüfungsvorbereitung ebenfalls erforderlich ist.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle: Die Note setzt sich aus einem Abschlusstest, der laufenden Mitarbeit in der LV sowie einer Hausarbeit zusammen.Erlaubte Hilfsmittel während des schriftlichen Tests: Gesetzestext (zB Kodex Europarecht, LexisNexis; alle sonstigen unkommentierten Gesetzestexte, zB ausgedruckte Fassungen zu EUV, AEUV, Grundrechtecharta oder LexPack FÜM 1).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für den positiven Abschluss der LV sind mindestens 30 der insgesamt 60 erreichbaren Punkte notwendig. Diese sind durch Absolvierung einer Klausur, einer Hausarbeit sowie durch entsprechende Mitarbeit während der jeweiligen Einheiten zu erreichen.
Außerdem besteht in der LV grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
Außerdem besteht in der LV grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Detaillierte Angaben zu Bewertung und Notenschlüssel erhalten Sie in der ersten LV-Einheit sowie bereits vor LV-Beginn auf Moodle.
Prüfungsstoff
Alle prüfungsrelevanten Bereiche des formellen und materiellen Europarechts; Übung auch anhand von Fällen.
Literatur
Empfohlen wird:
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 4. Aufl., 2023
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu auch oben!
Weiterführende oder alternative Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Borchardt, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union (7. Aufl.)
- Thiele, Europarecht (18. Aufl.)
Thomas Jaeger, Einführung in das Europarecht, 4. Aufl., 2023
Außerdem notwendig:
Vertragstexte (AEUV, EUV, Grundrechtecharta) - siehe hierzu auch oben!
Weiterführende oder alternative Literatur (optional):
- Hafner/Kumin/Weiss, Recht der Europäischen Union (2. Aufl.)
- Klamert, EU-Recht (3. Aufl.)
- Borchardt, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union (7. Aufl.)
- Thiele, Europarecht (18. Aufl.)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 30.04.2024 18:25