Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030480 KU Die spezialisierten Institutionen des Gleichbehandlungsrechts (2014S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Nähere Informationen siehe Homepage des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (www.univie.ac.at/arbeitsrecht).

Als Wahlfach für die Internationale Entwicklung anrechenbar.

Als freies Wahlfach im Rahmen des Studienplans Psychologie anrechenbar.

Anrechenbar für das Studium der Kunstgeschichte im Rahmen der Alternativen Erweiterungen.

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 10.03. 11:00 - 13:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG (Vorbesprechung)
  • Mittwoch 26.03. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Montag 19.05. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Montag 26.05. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Bereits 1979 wurde mit der Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft eine Einrichtung geschaffen, die das Vorliegen von Diskriminierungen überprüft. Diese Möglichkeit besteht seither parallel zur Verfolgung von Ansprüchen nach dem Gleichbehandlungsgesetz auf dem Gerichtsweg.

1990 wurde die Gleichbehandlungsanwaltschaft als spezialisierte Beratungseinrichtung gesetzlich verankert, an die sich Personen wenden können, die sich im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes diskriminiert fühlen.

Die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und ihre Zusammenarbeit mit den Senaten der Gleichbehandlungskommission wird anhand von praktischen Fällen mit Expertinnen der Gleichbe-handlungsanwaltschaft behandelt. Dabei stehen jene Diskriminierungsgründe im Zentrum, die in die Zuständigkeit der Anwaltschaft fallen (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung).

Überblicksmäßig werden im Kurs weitere Gleichstellungs- und Antidiskriminierungseinrichtungen in Österreich und deren Kompetenzen behandelt, z.B. die Bundes-Gleichbehandlungskommission, die entsprechenden Einrichtungen der Länder und die Behindertenanwaltschaft.

Darüber hinaus werden die Besonderheiten der österreichischen Gleichbehandlungsinstitutionen im Vergleich mit Gleichstellungsstellen in anderen EU-Ländern herausgearbeitet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Anwesenheitspflicht und Falldarstellung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Schwerpunkt des Kurses sind die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben der spezialisierten Institutionen des Gleichbehandlungsrechts.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15