Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030486 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 07.02.2023 00:01 bis Di 21.02.2023 23:59
- Abmeldung bis Di 14.03.2023 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Klausur: 2.5.
Klausurbesprechung: 9.5.
2. Klausur: 16.5. (digital via moodle)
- Donnerstag 09.03. 10:00 - 11:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 14.03. 12:30 - 13:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 16.03. 12:00 - 13:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 21.03. 12:30 - 13:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 23.03. 12:00 - 13:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 28.03. 12:30 - 13:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 30.03. 12:00 - 13:00 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 18.04. 12:30 - 13:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 25.04. 12:30 - 13:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 02.05. 12:30 - 13:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Dienstag 09.05. 12:30 - 13:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, sind eine positive Klausur und ein Mitarbeitsplus erforderlich. Es werden zwei Klausurtermine angeboten, wobei Sie nur eine Klausur mitschreiben müssen. Werden beide Klausuren mitgeschrieben, werden die Klausuren zu je 50 Prozent gewichtet. Die Endnote entspricht grundsätzlich der Klausurnote bzw dem Durchschnitt beider Klausurnoten. Bei sieben Mitarbeitsplus oder mehr verbessert sich die Note um einen Grad.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Die Anwesenheit wird kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Prüfungsstoff
Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie ausgewählte Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte).
Literatur
Abgesehen von einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für die Grundlagen des Strafrechts (insbesondere: Reindl-Krauskopf/Salimi/Tipold, Falllösung Strafrecht - Eine Einführung). Alternativ ein Lehrbuch für den AT I (insbesondere: Fuchs/Zerbes, Strafrecht Allgemeiner Teil) sowie ein Lehrbuch für den BT I.
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie überdies auf der Institutswebsite:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie überdies auf der Institutswebsite:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 21.03.2023 15:08
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern_innen daher erwartet, dass sie sich für die einzelnen Stunden vorbereiten und nach der Übung den durchgemachten Stoff selbstständig wiederholen. Unterlagen werden rechtzeitig im Internet bereitgestellt. Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!Ziele: Am Ende der Lehrveranstaltung sollten die Teilnehmer_innen einen Überblick über die einzelnen Bereiche und das Wesen des Strafrechts haben, den strafrechtlichen Deliktsaufbau beherrschen und einfache Fälle strukturell einwandfrei lösen können.