Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030493 KU Scheidung & Ehegattenunterhalt (2024W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 54 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 21.10. 11:00 - 13:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 04.11. 11:00 - 13:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 02.12. 11:30 - 14:30 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 13.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt: Darstellung des Scheidungsrechts und Unterhaltsrechts sowie Erläuterung der bestehenden Judikatur. Schwerpunkte sind die Scheidung aus Verschulden, Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe und nach Auflösung der Ehe sowie die praxisrelevanten internationalen Aspekte der Rechtsmaterien.
Ziel: Überblicksgewinnung über die Komplexität der Rechtsprechung zum Scheidungs- und Unterhaltsrecht. Vermittlung von Kenntnissen der internationalprivatrechtlichen Aspekte der Rechtsmaterien.
Methode: Mischung aus Vortrag und Erarbeitung von Lösungen zu einigen praxisnahen Sachverhalten, welche referiert und dann diskutiert werden. Eine praxisnahe Vorbereitung soll insbesondere im Bereich des Verfassens von Unterhaltsvereinbarungen und als Basis für (Vergleichs-)Verhandlungen in Scheidungsverfahren erreicht werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Erarbeitung von Lösungsvorschlägen in praxisnahen Fällen mit Referat, Beiträge zu den Diskussionen

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Kenntnisse des Scheidungs- und Unterhaltsrechts samt internationalprivatrechtlicher Regelungen
Eine durchgehende Anwesenheit ist erforderlich. Teilnehmer:innen, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden abgemeldet. Teilnehmer:innen, die der Lehrveranstaltung ab der zweiten Einheit unentschuldigt fernbleiben, werden mit „Nicht genügend“ beurteilt.

Prüfungsstoff

wird bekanntgegeben

Literatur

wird bekanntgegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 08.10.2024 11:25