Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030507 PUE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht - Intensivkurs (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 04.10.2024 00:01 bis So 20.10.2024 23:59
- Abmeldung bis Fr 25.10.2024 23:59
Details
max. 150 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 25.10. 14:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 30.10. 14:00 - 17:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 06.11. 14:00 - 17:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 08.11. 14:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 13.11. 14:00 - 17:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 15.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 20.11. 14:00 - 17:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 22.11. 14:00 - 18:00 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Übung ist eine Blockveranstaltung und dient der Vorbereitung für den Prüfungstermin im November 2024. Es wird daher ausgegangen, dass die Teilnehmer über ein entsprechendes Wissen verfügen. Zu den einzelnen Terminen im link „Terminübersicht“. Die erste Einheit ist am Freitag, 25. Oktober 2024. Wie ersichtlich ist diese Einheit für vier Stunden ausgeschrieben. Es findet zumindest eine Pause statt. Wie allgemein bei Übungen werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Straf-prozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist dann auch Klausurgegenstand.Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich auf dieser Seite der Homepage.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt eine schriftliche Klausur. Die Endnote setzt sich zu 70% aus der Note der Klausur zu 30% aus der mündlichen Mitarbeit zusammen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Ta-schenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinaus gehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen wer-den kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prü-fungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Ta-schenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinaus gehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen wer-den kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prü-fungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit (siehe unten) hinzuweisen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht eine Anwesenheitspflicht. Diese wird durch Unterschriftenliste über-prüft. Wer in der ersten Stunde fehlt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses. Allenfalls rufe ich Sie auf!
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses. Allenfalls rufe ich Sie auf!
Prüfungsstoff
Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen.AT I und II, BT I und II, StPO (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs).
Literatur
Bitte halten Sie für jede Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe bereit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/ unter "Stoffabgrenzung".
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 18.11.2024 12:25