Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030543 VO Österreich und die Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943 (2023W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch, Englisch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Abhaltungsort beider Termine im Dachgeschoß (DG) Juridicum

ACHTUNG: eine Registrierung via u:find ist notwendig, damit Sie Zugriff auf Moodle mit den Unterlagen und den Streaming-Link sowie die Aufzeichnungen haben. Eine Benotung ist mit der Registrierung nicht verbunden, sie erfolgt nur bei Teilnahme an der Prüfung zu einem der vier Termine!

  • Montag 16.10. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG (Vorbesprechung)
  • Montag 30.10. 09:00 - 18:00 Ort in u:find Details
  • Dienstag 31.10. 09:00 - 18:00 Ort in u:find Details

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

LERNZIEL:
Die Lehrveranstaltung findet in Kombination mit einer wissenschaftlichen Konferenz statt und bietet so den Studierenden Einblick in die aktuelle Forschungslage zur Moskauer Konferenz.

INHALT:
Während des Zweiten Weltkrieges verhandelten die Außenminister der führenden alliierten Mächte, Großbritannien, Sowjetunion und der Vereinigten Staaten von Amerika vom 19. Oktober bis zum 1. November 1943 in Moskau den zukünftigen gemeinsamen Umgang mit deutscher und japanischer Aggression. Es ging maßgeblich um die Klärung der Weiterführung und Rahmenbedingungen des Bündnisses bis zum Ende des Krieges und vor allem darüber hinaus. Es war ohne Frage ein fragiles Unterfangen, denn bereits im Vorfeld agierten die Beteiligten nicht synchron. Am zweiten Tag der Verhandlungen in Moskau (am 20. Oktober 1943) wurde in London die United Nations War Crimes Commission inauguriert. Die Sowjetunion beteiligte sich nicht an diesem Zusammenschluss.

Zum Ende der Moskauer Konferenz wurde am 30. Oktober 1943 der Abschlusstext, mit dem weiteren Unterzeichner Staat China, beschlossen. Darin verpflichteten sich die Alliierten über die jeweiligen Partikularinteressen hinweg auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die sogenannten Achsenmächte. Neben Forderungen einer bedingungslosen Kapitulation Deutschlands und einer richtungsweisenden Skizze zur strafrechtlichen Verfolgung von Gräueltaten nach dem Ende des Krieges, wurden Forderungen zur Nachkriegsordnung Italiens und Österreichs formuliert.

Das Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien und die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz nehmen den 80. Jahrestag der Moskauer Erklärung zum Anlass, den 25. Jahrestag der Gründung der Forschungsstelle mit einem internationalen Symposium zu begehen. Im Fokus stehen dabei Österreich bezogene Implikationen und die daraus resultierenden politischen und gesellschaftlichen Dynamiken bis in die 2000er Jahre.

Das aktuelle Vortragsprogramm siehe auf:
https://me1943.univie.ac.at/

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

digitale schriftliche open-book Prüfung; vier Termine
Achtung! Für die Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich.

Eine Benotung erfolgt nur im Fall der Teilnahme an der schriftlichen Prüfung, für die eine eigene Anmeldung via u:find erforderlich ist, näheres siehe die Lernplattform.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

für eine positive Note muss mindestens die Hälfte der Punkte der Schlussklausur erreicht werden

Prüfungsstoff

Vorträge der einschlägig Forschenden (nicht alle müssen zur Prüfung gewählt werden, Präsenzbonus), Näheres siehe die Lernplattform.
Sie müssen für die LV registriert sein, um Zugang zu den Unterlagen zu haben.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 31.01.2025 00:10