Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030546 UE Klausurenkurs aus Privatrecht (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Fortgeschrittene Kenntnisse im Bürgerlichen Recht vorausgesetzt! MP BR und UR muss schon positiv absolviert sein.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

In der Vorbesprechung besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht! Nicht Anwesende werden automatisch abgemeldet.

  • Dienstag 13.12. 12:00 - 13:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 16.12. 09:00 - 12:15 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 12.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
  • Freitag 13.01. 09:00 - 12:15 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 19.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Anhand von zwei Klausuren auf Diplomprüfungsniveau sollen die Studenten auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vorbereitet werden. Die Klausuren werden in einer diplomprüfungsähnlichen Situation geschrieben. Die Saalaufsicht, Mitarbeiter des Instituts für Zivilrecht, erteilt ausschließlich Auskünfte zum Sachverhalt. Es dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die auch bei der Diplomprüfung zugelassen sind. In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Leistungskontrolle: Schriftliche Klausur und Mitarbeit.
Hilfsmittel: unkommentierter Gesetzestext, siehe
http://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_zivilr/Fischer-Czermak/Gesetzesausgaben_bei_der_F%C3%9CM_II.pdf

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Schriftliche Klausur und Mitarbeit. Durch Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (mind 1 Plus) kann die Klausurnote um einen Grad verbessert werden. Dies gilt auch im Falle einer negativen Klausur.

Prüfungsstoff

Ident mit dem der FÜM II

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16