030549 SE Lehrer und Gelehrte. Seminar aus römischem Recht (2023W)
Lebensbilder römischer Juristen aus historischer, dogmatischer und rechtspraktischer Perspektive
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 12.09.2023 00:01 bis Di 26.09.2023 23:59
- Abmeldung bis So 15.10.2023 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Abhaltungsort: Seminarraum des Instituts Schenkenstraße 8-10, 3.OG
- Mittwoch 18.10. 10:00 - 11:30 Ort in u:find Details (Vorbesprechung)
- Mittwoch 10.01. 10:00 - 14:00 Ort in u:find Details
- Mittwoch 17.01. 10:00 - 14:00 Ort in u:find Details
- Mittwoch 24.01. 10:00 - 14:00 Ort in u:find Details
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für den Erwerb eines Zeugnisses ist ein Referat (ca. 20-30 Minuten) zu halten und anschließend eine Diskussion darüber zu führen; für das Diplomandenseminar ist ferner eine schriftliche Arbeit zu dem Referat zu verfassen. Details dazu werden in der ersten Einheit bekanntgegeben werden.Ganz wesentlich ist mir die Diskussion der einzelnen Beiträge und vor allem die Diskussion der Studierenden miteinander - im angestrebten Idealfall muss ich als LV-Leiter nur mehr moderieren. Die Referate dienen dabei als Impuls.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Neben der eigenen Präsentation wird eine regelmäßige Anwesenheit an den Sitzungen sowie rege Beteiligung an der Diskussion verlangt.Wer trotz Anmeldung unbegründet nicht im Seminar erscheint, muss mit einer negativen Beurteilung rechnen.
Prüfungsstoff
Grundlage der Beurteilung ist die Präsentation des gewählten Themas.
Literatur
Wird themenspezifisch ausgegeben werden. Von den Studierenden wird ferner erwartet, eigenständig Literatur-Recherche zu betreiben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 15.01.2025 00:08
Eine vergleichende Perspektive blickt auf die griechische Rechtskultur: Im Recht etwa des klassischen Athen (5./4. Jh. v. Chr.) gab es keine Rechtswissenschaft, die sich mit derjenigen der Römer messen könnte. Damit bedurfte es auch – wie schon einleitend erwähnt – keiner Rechtswissenschaftler. Eine Ausnahme stellen hier die mysteriösen „Exegeten“ dar, Rechtsexperten, welche in Zusammenhang mit Mordprozessen konsultiert werden mussten. Die uns erhaltenen attischen Prozessreden wurden von „Logographen“ (Redenschreibern) verfasst, welche wohl Rechtskenntnisse besaßen, vor allem aber darauf abzielten, mit rhetorischen Mitteln die Richterbänke zu manipulieren. Als einziger Rechtsgelehrter wird für den griechischen Kulturkreis Theophrast von Eresos angesehen werden können, ein Schüler des Aristoteles (4. Jh. v. Chr.), der ein fragmentarisch erhaltenes Werk „Über die Gesetze“ (Nomoi) vorgelegt hat, worin einzelne Rechtsprobleme wie zB. der Abschluss eines Kaufvertrages diskutiert werden.