Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030553 KU Kann die Strafverfolgungspraxis in Österreich alle berechtigten Erwartungen erfüllen? (2022W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.09.2022 00:01 bis Mo 26.09.2022 23:59
- Abmeldung bis Sa 15.10.2022 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 12.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 19.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 25.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 09.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 16.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 23.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 30.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 07.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Mittwoch 14.12. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 11.01. 14:00 - 15:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 11.01. 15:30 - 17:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 18.01. 14:00 - 15:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 18.01. 15:30 - 17:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Grundlagen der Benotung:Die Note setzt sich zu 80 % aus dem Referat (Für das den Studierenden Literatur zur Verfügung gestellt wird) und zwar insbesondere dem hierzu erstellten Handout. Maßgeblich für die Benotung sind Inhalt, Gliederung/Form und pünktliche Abgabe des Handouts; Das Einhalten der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis (kein „copy and paste“; Zitierregeln beachten!) bei Erstellung des Handouts bzw. der Ppt-Präsentation wird vorausgesetzt!
Wenn nicht allen Studierenden ein Referatsthema angeboten werden kann, werden diese 80 % durch die schriftliche Prüfung (offene Fragen zum Lehrveranstaltungsinhalt) in der letzten Einheit der Lehrveranstaltung bestritten.20 % der Note ergibt sich aus der Mitarbeit.Zweimalige Mitarbeit während des Semesters ist unbedingte Voraussetzung einer positiven Gesamtnote!Mitarbeit ist während der Einheiten oder im Online-Forum auf moodle möglich.
Wenn nicht allen Studierenden ein Referatsthema angeboten werden kann, werden diese 80 % durch die schriftliche Prüfung (offene Fragen zum Lehrveranstaltungsinhalt) in der letzten Einheit der Lehrveranstaltung bestritten.20 % der Note ergibt sich aus der Mitarbeit.Zweimalige Mitarbeit während des Semesters ist unbedingte Voraussetzung einer positiven Gesamtnote!Mitarbeit ist während der Einheiten oder im Online-Forum auf moodle möglich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheitserfordernis: zweimaliges Fehlen ist möglich, darüber hinaus nur mit schriftlicher Bestätigung der Verhinderung.Das Einhalten der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis (kein „copy and paste“; Zitierregeln beachten!) bei Erstellung des Handouts bzw. der Ppt-Präsentation ist unerlässlich!
Prüfungsstoff
Die Referatsthemen werden in der ersten Lehrveranstaltungseinheit vorgestellt.Sie haben dann bis zum Abend dieses Tages Zeit, mir per Mail mitzuteilen, welche drei Themen Sie interessieren würden, wobei Sie auch eine Reihung (1. Wahl / 2. Wahl / 3. Wahl) vornehmen können.
Die Zuteilung der Referatsthemen erfolgt dann unter möglichst weitgehender Berücksichtigung Ihrer Präferenzen.
Die Liste der Referatsthemen wird bis Ende September auf die Lern-Plattform gestellt.Jene Studierenden, die kein Referatsthema erhalten, müssen den schriftlichen Online-Abschlusstest machen. Stoff sind die Handouts aller Referate sowie die ppt-Präsentationen der Lehrveranstaltungsleiterin.
Die Zuteilung der Referatsthemen erfolgt dann unter möglichst weitgehender Berücksichtigung Ihrer Präferenzen.
Die Liste der Referatsthemen wird bis Ende September auf die Lern-Plattform gestellt.Jene Studierenden, die kein Referatsthema erhalten, müssen den schriftlichen Online-Abschlusstest machen. Stoff sind die Handouts aller Referate sowie die ppt-Präsentationen der Lehrveranstaltungsleiterin.
Literatur
Literatur (Auswahl):Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug, Bericht an den Bundesminister für Justiz über die erzielten Ergebnisse, BMJ-V70301/0061-III 1/2014, Jänner 2015.Katharina Beclin, „Aussage gegen Aussage“ – häufige Pattstellung bei Strafverfolgung häuslicher Gewalt? juridikum 3/2014, 360-372.Katharina Beclin, Zur strafprozessualen (Nicht-) Erledigung von Anzeigen wegen Baubetrugs durch Scheinfirmen - Ernüchternde Ergebnisse einer empirischen Studie und daran anknüpfende ermittlungsstrategische Empfehlungen“, JSt 2016/6, 512 – 519.Julia Bettermann/Moetje Feenders (Hrsg.), Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention, Verlag für Polizeiwissenschaft, Clemens Lorei, Frankfurt 2004.Alois Birklbauer/Wolfgang Stangl/Richard Soyer, Die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform, nwv-Verlag Wien-Graz 2011.Manfred Burgstaller, Argumente für die Geschworenengerichtsbarkeit, JBl 2006/2 69 – 75.Albin Dearing/Birgitt Haller (Hrsg.), Schutz vor Gewalt in der Familie - Das österreichische Gewaltschutzgesetz, Verlag Österreich, Wien 2005.Daniela Gloor/Hanna Meier, „Nach dieser Zeitspanne fragt man sich wirklich, ob das jetzt ein Witz ist.“ Erfahrungen gewaltbetroffener Frauen mit Interventionen des Rechtssystems, juridikum 3/2014, 327-337.IRKS, Welcher organisatorischen Schritte bedarf es, um die Zahl der Einweisungen in den Maßnahmenvollzug zu verringern? Projektendbericht, Wien 2012.Barbara Linder/Nora Katona/Julia Kolda, Menschenwürde auf der Anklagebank, Handbuch zur Stärkung der Verfahrensrechte von strafrechtlich verdächtigen und beschuldigten Personen mit psychosozialen und intellektuellen Beeinträchtigungen, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, 2018.Rainer Nimmervoll, Zum Anklageverdacht und dessen notwendigen Beweisergebnissen, JSt 2017/3 189 – 195.Susanne Reindl-Krauskopf, Argumente gegen die Geschworenengerichtsbarkeit, ÖAnwBl 2010/05, 224 – 227.Marcel Singer, Der Fortführungsantrag im Ermittlungsverfahren, Schriftenreihe Kriminalwissenschaften in Theorie und Praxis, band 10, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2017.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 12.10.2022 17:28
Anhand der Ergebnisse der Evaluationsstudie von Birlkbauer, Stangl und Soyer sollen die Vor- und Nachteile der „Abschaffung“ des Untersuchungsrichters bzw. die Reduktion der richterlichen Aufgaben auf die Zuständigkeit des Rechtsschutzrichters diskutiert werden.
Welche (zusätzlichen) Probleme Großverfahren verursachen, konnte die unter meiner Leitung durchgeführte Studie zu Baubetrugsfällen aufzeigen. Hier wurde auch deutlich, dass ein kriminologisches Spezialwissen für eine erfolgreiche Strafverfolgung unerlässlich sein kann, wenn es sich nicht um allgemein bekannte Phänomene handelt. In diesem Zusammenhang werde ich sowohl die Ergebnisse der Studie zur strafrechtlichen Aufarbeitung von Baubetrug mittels Scheinfirmen vortragen, die ich im Auftrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger durchgeführt habe, als auch die „Handlungsanleitungen“, die ich anschließend für die Staatsanwaltschaft zusammenstellte.
Wie belastend überlange Verfahren sowohl für Tatverdächtige / Beschuldigte als auch für Opfer sein können, soll unter anderem anhand der Aufarbeitung von Judikatur des EGMR und einer Schweizer Studie zu der Belastung von Opfern häuslicher Gewalt durch Behördenwege und die oft stark zeitverzögerte strafrechtliche Aufarbeitung thematisiert werden.
Inwiefern Zeugnisentschlagungsrechte, die Gestaltung von Delikten als Ermächtigungsdelikte und ein zu eng verstandener bzw. im falschen Verfahrensstadium angewandter Grundsatz „in dubio pro reo“ die Strafverfolgung behindern, soll ebenso diskutiert werden, wie die Konstruktion und praktische Umsetzung des sogenannten „Anfangsverdachtes“.
Die Bedeutung einer weisungsunabhängigen Staatsanwaltschaft, insbesondere der Korruptionsstaatsanwaltschaft wird anhand von Literatur aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.
Dann sollen die fehlende Rechtsmittelmöglichkeit bei diversionellen Regelungen, sowie die geringe Erfolgsaussicht von Fortsetzungsanträgen durch Opfer in Strafverfahren thematisiert werden.
Abschließend möchte ich die immer noch ausständige Reform des Maßnahmenvollzugs thematisieren und dir gröbsten Mängel im Detail besprechen.Methode:Jeder Themenschwerpunkt beginnt mit einem in die Problematik einführenden Vortrag der Lehrveranstaltungsleiterin. Dann folgen jeweils ein oder zwei Referate von Teilnehmer*innen und eine gemeinsame Diskussion.
Die Referatsthemen werden (samt Literaturtipps) in der ersten LV-Einheit vergeben.
Mitarbeit ist für eine positive Bewertung unerlässlich und sowohl während der Lehrveranstaltungseinheiten möglich als auch im Moodle-Forum durch Posten einschlägiger Beiträge.