Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030559 KU Recht der Nachrichtendienste (2025S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 26.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Mittwoch 02.04. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Mittwoch 09.04. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Mittwoch 30.04. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Mittwoch 07.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Mittwoch 14.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Mittwoch 21.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Mittwoch 28.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Mittwoch 04.06. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
  • Mittwoch 11.06. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Recht der Nachrichtendienste besticht durch seine ausgeprägte Aktualität und eignet sich
als Querschnittsmaterie und Referenzgebiet besonders für Studierende, um bereits erworbene
Kenntnisse im Öffentlichen Recht vernetzt anzuwenden bzw zu vertiefen.
Das Recht der Nachrichtendienste steht dabei im besonderen Fokus von grund- und
menschenrechtlichen Überlegungen. Diese inkludieren bspw Fragen nach der Zulässigkeit
von Überwachungsmaßnahmen, wie zB den Staatstrojaner (zuletzt VfGH 11.12.2019, G 72-
74/2019 ua), der Anwendung datenschutzrechtlicher Bestimmungen auf
nachrichtendienstliche und sicherheitspolizeiliche Tätigkeiten sowie nach dem Umfang
einschlägiger staatlicher Gewährleistungspflichten (zB Schutz der Bevölkerung vor
Terroranschlägen, wie zuletzt im Zusammenhang mit den Konzertabsagen von Taylor Swift).
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, Studierende mit den Grundlagen des Rechts der
Nachrichtendienste vertraut zu machen. Darauf aufbauend erfolgt die rechtliche Bearbeitung
von Fällen unter Einbeziehung von Praktiker:innen.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage tagesaktuelle Anlassfälle
(Terrorwarnungen, aktuelle Gesetzesvorhaben, Spionageabwehr, Kontrolle der
Nachrichtendienste etc) und die dabei zur Anwendung kommenden rechtlichen
Rahmenbedingungen nachzuvollziehen und weiterzuverfolgen. Darüber hinaus soll der Dialog
mit facheinschlägigen Praktiker:innen das erforderliche Grundlagenwissen für das
selbstständige Lösen derartiger Rechtsfragen vermitteln.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle basiert auf der Mitarbeitsleistung der Studierenden in den jeweiligen
Einheiten sowie einer Endklausur über die erarbeiteten Rechtsfragen.
Erlaubte Hilfsmittel sind einschlägige Gesetzestexte idgF.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Positive Klausur

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff setzt sich aus den in der Lehrveranstaltung besprochenen Inhalten zusammen.

Literatur

Schmidt (Hrsg), FlexLex Sicherheitsverwaltungsrecht 2. Auflage (2024), ISBN: 978-3-99071-344-0.
Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht 13. Auflage (2022), ISBN: 978-3-7089-2094-8

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 30.01.2025 10:45