Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030569 UE Übung aus Zivilrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 08.09.2018 00:01 bis Mo 24.09.2018 23:59
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Fr 20.09.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 06.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 27.11. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 04.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 11.12. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 08.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 15.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 22.01. 14:00 - 16:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erlernen der Technik der Falllösung anhand von Fällen, die Fragen auf fortgeschrittenem Niveau aus den Kernbereichen des Zivilrechts enthalten. In der ersten Einheit findet eine Vorbesprechung statt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
2 Klausuren und Mitarbeit
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, müssen mindestens zwei von drei Teilleistungen (2 Klausuren/Mitarbeit) positiv erbracht werden. Werden alle drei Leistungen erbracht, wird die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der beiden am besten beurteilten Teilleistungen ermittelt. Die dritte Teilleistung spielt diesfalls insofern eine Rolle, als sie dann für das allfällige Auf- oder Abrunden der beiden anderen (positiven) Leistungen entscheidet.
Die mündliche Mitarbeit wird positiv beurteilt, wenn mindestens fünf Mal ein substantieller Beitrag zur Lösung des jeweiligen Falles erbracht worden ist.
Die mündliche Mitarbeit wird positiv beurteilt, wenn mindestens fünf Mal ein substantieller Beitrag zur Lösung des jeweiligen Falles erbracht worden ist.
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Schuldrecht, Sachenrecht, Grundzüge des Erb- und Familienrechts im Rahmen der Lösung von Fällen
Literatur
aktuelle zivilrechtliche Standardlehrbücher (werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16