Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030571 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

13. Dezember 2016 (1. Klausur)
17. Jänner 2017 (2. Klausur)

  • Dienstag 11.10. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 18.10. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 25.10. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 08.11. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 15.11. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 22.11. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 29.11. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 06.12. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 13.12. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 10.01. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 17.01. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 24.01. 17:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Stoff beschränkt sich auf den Allgemeinen Teil I des Strafrechts (AT I) und den Besonderen Teil (BT), insbesondere den BT I. Es werden Fälle mündlich besprochen, wobei Sie zur Mitarbeit angehalten sind. Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen, diese beiden Bereiche aber nicht ersetzten. Bereiten Sie sich daher auf die jeweiligen Einheiten entsprechend vor. Lernen Sie die theoretischen Grundlagen und wenden Sie diese dann auf die konkreten Fälle an.

Nehmen Sie unbedingt zu jeder Einheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand von zwei Klausuren (jeweils einstündig, 20 Pkt) sowie begleitender qualifizierter Mitarbeit (10 Pkt). Sie müssen nur eine Klausur mitschreiben. Schreiben sie beide Klausuren, wird die bessere Klausur zur Beurteilung herangezogen.

Mitarbeitspunkte (max 10, siehe auch Abschnitt "Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab") können Sie erlangen durch

- Mitarbeit in der Einheit selbst (max 1 Pkt pro Einheit)
- Online-Test (Multiple-Choice) über Moodle (max 3 Pkt)
- Online-Klausur über Moodle (max 3 Pkt)

Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz'schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und Querverweise durch §§-Angaben oder Stichworte sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird im Einzelfall entschieden, ob die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im Prüfungssystem eingetragen wird.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Achtung: Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien, http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/).

Es besteht Anwesenheitspflicht. Sie können der APÜ zweimal unentschuldigt fernbleiben. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Beurteilt wird nach einem Punktesystem, wobei 30 Punkte vergeben werden. Davon entfallen 20 Punkte auf die Klausur und 10 Punkte auf die Mitarbeit. Zum Erwerb eines Zeugnisses müssen Sie

1.) auf eine der zwei Klausuren mindestens 10 von 20 Punkten (Mindestanforderung),
2.) durch qualifizierte Mitarbeit mindestens 5 von 10 Punkten (Mindestanforderung), und
3.) insgesamt mindestens 15 Punkte erreichen (Beurteilungsmaßstab).

Die Klausur mit der höheren Punkteanzahl wird zur Beurteilung herangezogen. Nichtantritte werden mit 0 Punkten beurteilt. Es ist jedoch möglich, sich bis zum Tag vor der 1. Klausur per E-Mail von der gesamten APÜ abzumelden. Die Angabe eines Grundes ist nicht erforderlich. Schreiben Sie also keine Klausur und melden sich auch nicht bis zum Tag vor der 1. Klausur ab, werden Sie mit "Nicht genügend" (5) beurteilt.

Prüfungsstoff

Die Klausuren umfassen alle Themen des AT und des BT die bis zum jeweiligen Klausurtermin in der APÜ be- bzw angesprochen wurden. Nicht jedes Thema kann in der Einheit umfassend behandelt werden. Diese nicht besprochenen Aspekte sind von den Studierenden im Eigenstudium zu erarbeiten. Eine Bekanntgabe des Prüfungsstoffes im Detail erfolgt rechtzeitig vor dem jeweiligen Klausurtermin.

Literatur

Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre4/stoffabgrenzung/

Wählen Sie jene Lernbehelfe aus, mit denen Sie am besten zurechtkommen und welche den behandelten Stoff abdecken.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16