Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030584 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2025S)
Vorbereitung auf die FÜM III
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 07.05.2025 00:01 bis Do 15.05.2025 23:59
- Abmeldung bis Di 20.05.2025 23:59
Details
max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Montag 19.05. 10:30 - 11:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- Freitag 23.05. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 02.06. 09:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 02.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Freitag 06.06. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 16.06. 09:00 - 12:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Montag 16.06. 14:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zur Vorbereitung auf die FÜM III (Juni 2025) wird die Prüfungssituation anhand von zwei vierstündigen Klausuren simuliert. In den Klausurbesprechungen gehen wir auf häufige Fehler ein und trainieren die strukturierte Falllösung. Jede Klausurbesprechung wird zweimal gehalten (Vor- und Nachmittag).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht). Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und besonderes Verwaltungsrecht). Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB "§ 3 AVG"), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB "§ 3 AVG Zuständigkeit"). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ein „mit Erfolg teilgenommen (+)“ erhält, wer eine der beiden Klausuren ausarbeitet und abgibt; auf die Note oder bestimmte Mindestpunkte kommt es nicht an. Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet und keine Klausur abgibt, wird mit „ohne Erfolg teilgenommen (-)“ beurteilt.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Prüfungsstoff
Es gilt die Stoffabgrenzung der FÜM III.
https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/poeschl-magdalena/
https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/poeschl-magdalena/
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 30.01.2025 14:45