Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030588 KU Kinderrechte in Theorie und Praxis (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.09.2024 00:01 bis So 06.10.2024 23:59
- Abmeldung bis Do 24.10.2024 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Einheit: Vorbesprechung und Überblick zu Kinderrechten (internationale Entwicklung, internationale, europäische und nationale Rechtsquellen)
2. Einheit: Theorie der Kinderrechte - Konzepte, BVG Kinderrechte, vertiefende Schwerpunktthemen/Rechtsbereiche
3. Einheit: Praxis der Kinderrechte: anhand von Fallbeispielen Erörterung von Herausforderungen für Rechtsanwendung, Verwaltung, Forschung und Zivilgesellschaft
4. Einheit: Exkursion zu ausgewählten Akteuren (nach Schwerpunktthemen)
5. Einheit: Präsentation und gemeinsame Diskussion von Gruppenarbeiten der Teilnehmenden
- Donnerstag 24.10. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 09.12. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 16.12. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 13.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- N Montag 20.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Als Leistungsnachweis sollen die Teilnehmenden in Gruppen (zu zweit) eine schriftliche Arbeit zu einem kinderrechtlichen Schwerpunktthema erstellen. Die Arbeiten werden in der letzten Einheit der Lehrveranstaltung im Plenum präsentiert und diskutiert. In der Gruppenarbeit werden die Beiträge der Autor:innen ausgewiesen, welche in Verbindung mit der Präsentation und aktiver Mitarbeit in den Einheiten die Grundlage einer individuellen Bewertung bilden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Studierenden sollen sich mit den Grundlagen der Kinderrechte und konkreten Anwendungsbereichen auseinandergesetzt haben und dies in Form von schriftlichen Teamarbeiten nachweisen, in Verbindung mit einer anschaulichen Ergebnispräsentation und aktiver Teilnahme in den Einheiten.
Prüfungsstoff
Im Rahmen der skizzierten Form der Leistungskontrolle soll die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Einheiten nachgewiesen werden:
* Überblick zu Kinderrechten (internationale Entwicklung, internationale, europäische und nationale Rechtsquellen)
* Theoretische Grundlagen und Konzepte, einschl. BVG Kinderrechte, vertiefende Schwerpunktthemen/Rechtsbereiche
* Ausgewählte Praxisbereiche der Kinderrechte anhand von Fallbeispielen
* Reflexionen zur Exkursion
* Überblick zu Kinderrechten (internationale Entwicklung, internationale, europäische und nationale Rechtsquellen)
* Theoretische Grundlagen und Konzepte, einschl. BVG Kinderrechte, vertiefende Schwerpunktthemen/Rechtsbereiche
* Ausgewählte Praxisbereiche der Kinderrechte anhand von Fallbeispielen
* Reflexionen zur Exkursion
Literatur
• Berka/Grabenwarter/Weber, Studien zur Kinderrechtskonvention und ihrer Umsetzung in Österreich, BMFJ Wien (2014).
• Fuchs in Holoubek/Lienbacher, GRC-Kommentar2, Art 24.
• Grabenwarter/Frank, Bundes-Verfassungsgesetz und Grundrechte, BVG Kinderrechte (2020).
• Lais/Schön, Das Kindeswohl in der Rechtsprechung von VfGH und VwGH, Österreichische Richterzeitung, Heft 10/2021.
• Sax, Kinderrechte in der Verfassung - was nun?, EF-Z 2011/127.
• Sax/Hainzl, Die verfassungsrechtliche Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich (1999).
• Schmahl, Kinderrechtskonvention mit Zusatzprotokollen2 - Handkommentar (2017).
• Weber, Das BVG über die Rechte von Kindern – Anmerkungen zu einem neuen Grundrechtspaket, in: FS Berka (2013).
• Fuchs in Holoubek/Lienbacher, GRC-Kommentar2, Art 24.
• Grabenwarter/Frank, Bundes-Verfassungsgesetz und Grundrechte, BVG Kinderrechte (2020).
• Lais/Schön, Das Kindeswohl in der Rechtsprechung von VfGH und VwGH, Österreichische Richterzeitung, Heft 10/2021.
• Sax, Kinderrechte in der Verfassung - was nun?, EF-Z 2011/127.
• Sax/Hainzl, Die verfassungsrechtliche Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich (1999).
• Schmahl, Kinderrechtskonvention mit Zusatzprotokollen2 - Handkommentar (2017).
• Weber, Das BVG über die Rechte von Kindern – Anmerkungen zu einem neuen Grundrechtspaket, in: FS Berka (2013).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 21.10.2024 17:45
· einen allgemeinen Anspruch auf Schutz und Fürsorge und bestmögliche Entwicklung des Kindes, auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit,
· die vorrangige Beachtung des Kindeswohls,
· besonderen Schutz von Kindern, die dauernd oder vorübergehend aus ihrem familiären Umfeld herausgelöst sind, sowie Kontaktrechte des Kindes zu Eltern,
· das Recht auf Partizipation,
· das Verbot von Gewalt und Ausbeutung/Kinderarbeit, einschließlich eines Rechts auf Entschädigung,
· sowie ein Diskriminierungsverbot von Kindern mit Behinderung.
Im internationalen Vergleich nimmt das österreichische BVG Kinderrechte eine nahezu einzigartige Position ein. Erst mit der Verabschiedung von Kinderrechten als subjektiv einklagbare Verfassungsbestimmungen kam es allmählich zu wachsender Sensibilisierung hinsichtlich ihrer Tragweite und Bedeutung in allen Bereichen, die Kinder direkt oder indirekt betreffen. Dennoch gelten Kinderrechte nach wie vor als ein wenig beachtetes Rechtsgebiet.Die Lehrveranstaltung soll als Blockveranstaltung stattfinden. Dabei soll zunächst ein theoretischer Überblick über Kinderrechte und relevante internationale und nationale Rechtsgrundlagen geboten werden, ergänzt durch thematische Schwerpunktsetzungen (zB Freiheitsentzug von Kindern, Asyl- und Fremdenrecht), in weiterer Folge ergänzt und veranschaulicht durch Fallbeispiele aus der Praxis. Eine Exkursion mit den Studierenden (bspw. in die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien, eine Strafvollzugsanstalt für Jugendliche, ein Kinderschutzzentrum, oder eine BBU-Aufnahmeeinrichtung) soll Austauschmöglichkeiten mit Akteuren aus der Praxis und einen Einblick in die konkrete Anwendung von Kinderrechten bieten.