Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030598 KU Krankenanstaltenrecht (2025S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 26.03. 09:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 02.04. 09:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Dienstag 08.04. 13:00 - 15:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 30.04. 09:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 07.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 14.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 21.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 28.05. 09:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 04.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 11.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Mittwoch 18.06. 09:00 - 11:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung bietet eine umfassende Darstellung des österreichischen Krankenanstaltenrechts unter Berücksichtigung der Gesundheitsreform 2024. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Regelungen des Bundesgesetzes über Kranken- und Kuranstalten (KAKuG) und seinen landesgesetzlichen Umsetzungsvorschriften (u.a. Begriff und Arten der Krankenanstalt, Errichtungs- und Betriebsbewilligung, Organisation, Betriebsvorschriften, Finanzierung der Krankenanstalten).
Die Lehrveranstaltung kann (muss aber nicht) auch mit der LV von Prof. Mazal im Wintersemester (Erbringung medizinischer Dienstleistungen im Krankenhaus) kombiniert werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Regelmäßige mündliche Mitarbeit und schriftlicher Abschlusstest (in Präsenz). Test ist OPEN BOOK, Zusammenarbeit ist nicht gestattet!
Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben, Lehrveranstaltungsunterlagen.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

A101
N202

Mündliche Mitarbeit und positiver schriftlicher Abschlusstest.

Prüfungsstoff

Skriptum und Foliensätze. Im Kurs wird der Stoff anhand von Fallbeispielen und gemeinsamer Diskussion vertieft.

Literatur

Der LV-Leiter wird ein kurzes Skriptum zur Verfügung stellen. Ergänzend: Kopetzki, Krankenanstaltenrecht, in Holoubek/Potacs (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht I (4. Auflage 2019) 431. Dieser Beitrag ist über die Verlag Österreich E-Library für alle Studierenden verfügbar. Oder für Einzelfragen Kommentierung des KAKuG durch Stöger im Gmundner Kommentar zum Gesundheitsrecht (2. Auflage 2022). Der Kommentar ist über die RDB für alle Studierenden verfügbar.
Gesetzestext KAKuG und LKAG verfübar über das RIS oder (wenn vorhanden) im FlexLex Medizinrecht.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 30.01.2025 15:45