Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030608 UE Anfängerpflichtübung aus Strafrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 14.03. 14:00 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.03. 14:00 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.03. 14:00 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 04.04. 14:00 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.04. 14:00 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.05. 14:00 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.05. 14:00 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 30.05. 14:00 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.06. 14:00 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.06. 14:00 - 14:45 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ablauf und Inhalte: Die Anfängerpflichtübung beginnt am Di, den 14. März 2017 und findet wöchentlich statt. Es werden zunächst der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema gemeinsam erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung überwiegend mit dem materiellen Strafrecht, das auch Klausurgegenstand ist.Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Endnote setzt sich aus der Note der schriftlichen Klausur und der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen, wobei die schriftliche Leistung mit 70% und die mündliche Leistung mit 30% gewichtet wird.Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Prüfungsstoff
Gemeinsames Lösen von kürzeren und längeren Fällen; wichtig ist die Vorbereitung auf die einzelnen Übungsstunden
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16